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Glossar

KfW 298

Was bedeutet KfW 298 beim Hausbau?

KfW 298 fördert klimafreundliche Neubauten und Erstkäufe von Wohngebäuden oder Wohneinheiten in Deutschland - immer dann, wenn der Antragsteller selbst nicht in der geförderten Einheit wohnt. Inhaltlich ist das Programm gleich zu KfW 297 aufgebaut, die KfW unterscheidet rein über die Programmnummer zwischen Selbstnutzern (297) und Nicht-Selbstnutzern (298).

  • Antragsberechtigt: natürliche Personen ohne Selbstnutzung (z.B. Kapitalanleger, Vermieter), Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Einzelunternehmer, Freiberufler sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
  • Drei Förderstufen: Effizienzhaus 55 (befristet), Effizienzhaus 40 ohne QNG ("Klimafreundliches Wohngebäude") und Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel.
  • Kreditbetrag: bis 100.000 EUR je Wohneinheit für EH55 und EH40 ohne QNG, bis 150.000 EUR je Wohneinheit für EH40 mit QNG.
  • Laufzeit: 4 bis 35 Jahre, Zinsbindung bis 10 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit 1 bis 5 Jahre.
  • Heizung: keine fossilen Brennstoffe, bei EH40 zusätzlich keine Biomasse als Hauptwärmeerzeuger.

Für Mehrfamilienhäuser kann der Antragsteller alle Wohneinheiten mit Programmnummer 298 fördern lassen. Wer eine Einheit selbst bewohnt und die übrigen vermietet, kann zwei Anträge stellen: KfW 297 für die eigene Einheit, KfW 298 für die vermieteten. Bei Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder Doppelhaus reicht ein Antrag unter KfW 297, sofern mindestens 50 Prozent der Einheiten selbst bewohnt werden.

Warum ist KfW 298 wichtig für Bauherren?

KfW 298 ist die richtige Programmnummer, wenn ein Wohngebäude oder eine Wohneinheit ausschließlich vermietet, im Bestand einer WEG oder im Eigentum einer GbR beziehungsweise eines Unternehmens errichtet wird. Wer das geförderte Objekt selbst bewohnen will, beantragt stattdessen KfW 297. Für Nichtwohngebäude gibt es das eigene Programm KfW 299, für kommunale Träger die Zuschussprogramme KfW 498 und 499.

Beispiel

Bauträger errichtet ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten im Effizienzhaus-40-Standard mit QNG-Siegel zur späteren Vermietung: KfW-298-Darlehen bis 150.000 EUR pro Wohneinheit, in Summe bis 1,2 Millionen EUR Förderkredit. Antrag vor Baubeginn über die Hausbank, Bestätigung zum Antrag durch einen zertifizierten Energieberater, parallel zur Bauphase QNG-Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle.

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