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Glossar

KfW 297

Stand: 30. April 2026

Was bedeutet KfW 297 beim Hausbau?

KfW 297 richtet sich ausschließlich an Nichtwohngebäude - also gewerbliche und öffentliche Neubauten. Für private Hausbauer ist das Programm damit nicht relevant. Gefördert werden: Büro- und Verwaltungsgebäude, Handelsgebäude, Bildungseinrichtungen (Schulen, Kitas), Hotels, Krankenhäuser.

Konditionen: Kreditbetrag bis 2.000 EUR pro m² Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Zinssatz abhängig von Bonität und KfW-Konditionen. Laufzeit 4-30 Jahre. Voraussetzungen: EH40-Standard, Energieberater-Bestätigung, LCA-Berechnung (Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus).

Stufen analog zu KfW 296: „Klimafreundlich" (ohne QNG) und „mit QNG-Siegel" (höherer Kreditbetrag, günstigerer Zins).

Warum ist KfW 297 wichtig für Bauherren?

Für private Häuslbauer ist KfW 297 nicht direkt relevant. Wer jedoch neben dem Wohnhaus auch ein Bürogebäude, eine Scheune zur gewerblichen Nutzung oder einen Kindergarten baut, muss das richtige Programm wählen: KfW 296 für Wohnen, KfW 297 für Nichtwohnen. Mischgebäude (z.B. Wohnen über Gewerbe) werden je nach Hauptnutzung zugeordnet.

Beispiel

Kindertagesstätte, Neubau, 800 m² NGF, EH40-Standard: KfW 297 Kredit 800 m² × 2.000 EUR = 1.600.000 EUR maximaler Kreditbetrag. Mit QNG-Siegel: bessere Konditionen. Für einen privaten Bauherrn mit reinem Wohnhaus stattdessen: KfW 296 oder KfW 261 prüfen.

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