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Grunderwerbsteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer und alle wichtigen Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf - mit den aktuellen Sätzen aller 16 Bundesländer, Stand Mai 2026.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 31. Mai 2026 5 Min Lesezeit

Grunderwerbsteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer und die wichtigsten Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf - mit aktuellen Sätzen aller 16 Bundesländer (Stand Mai 2026).

Ihre Kaufnebenkosten

Grunderwerbsteuer
14.000 €
Notar + Grundbuch (~2 %)
8.000 €
Maklerprovision (Käufer)
0 €
Summe Kaufnebenkosten
22.000 €
Gesamtsumme (Kaufpreis + Nebenkosten)
422.000 €
Anteil Nebenkosten: 5,5 %

Hinweis: Notar- und Grundbuchgebühren liegen typisch bei 1,5 bis 2 % - hier mit 2 % gerechnet. Bei Eigentumswohnungen können zusätzlich Bestellungsgebühr für Teilungserklärung anfallen. Die Maklerprovision ist seit 23.12.2020 hälftig zu teilen (Käufer-Anteil bei freier Vereinbarung typisch 3,57 % inkl. MwSt.).

Aktuelle Grunderwerbsteuersätze 2026

Die Bundesländer legen den Grunderwerbsteuersatz seit der Föderalismusreform 2006 selbst fest. Die Spreizung reicht 2026 von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (vier Bundesländer). Das macht bei einer 400.000-€-Immobilie eine Differenz von 12.000 € aus - rein durch die Wahl des Standorts.

BundeslandSteuersatzLetzte Änderung
Baden-Württemberg5,0 %stabil seit 2011
Bayern3,5 %niedrigster Satz, stabil
Berlin6,0 %stabil seit 2014
Brandenburg6,5 %höchster Satz, stabil seit 2015
Bremen5,5 %Erhöhung 01.07.2025 (von 5,0 %)
Hamburg5,5 %Erhöhung 2023 (von 4,5 %)
Hessen6,0 %stabil seit 2014
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %stabil seit 2019
Niedersachsen5,0 %stabil seit 2014
Nordrhein-Westfalen6,5 %höchster Satz, stabil seit 2015
Rheinland-Pfalz5,0 %stabil seit 2012
Saarland6,5 %höchster Satz, stabil seit 2015
Sachsen5,5 %Erhöhung 01.01.2023 (von 3,5 %)
Sachsen-Anhalt5,0 %stabil seit 2012
Schleswig-Holstein6,5 %höchster Satz, stabil seit 2014
Thüringen5,0 %Senkung 01.01.2024 (von 6,5 %)

Stand: Mai 2026. Quelle: jeweilige Landesgesetze zur Grunderwerbsteuer. Vor Vertragsabschluss tagesaktuell prüfen - Bundesländer können den Satz mit kurzer Frist ändern.

So funktioniert die Grunderwerbsteuer

Was wird besteuert

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines inländischen Grundstücks oder einer Immobilie an - egal ob unbebaut, bebaut, Eigentumswohnung oder Erbbaurecht. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der im Kaufvertrag festgehaltene Kaufpreis. Bei Schenkung oder Erbschaft fällt keine Grunderwerbsteuer an (dafür ggf. Schenkungs- oder Erbschaftsteuer).

Wann zu zahlen

Das Finanzamt verschickt nach Eingang des Notarvertrags den Steuerbescheid - typisch innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Die Zahlungsfrist beträgt einen Monat. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die das Grundbuchamt den Eigentümerwechsel nicht eintragen kann. Praktisch heißt das: ohne Grunderwerbsteuer-Zahlung kein Grundbucheintrag.

Ausnahmen und Befreiungen

  • Erwerb durch nahe Verwandte (gerade Linie: Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) ist vollständig befreit.
  • Erwerb zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ist befreit.
  • Bagatellgrenze 2.500 €: bei sehr kleinen Kaufpreisen entfällt die Steuer.
  • Erbteilung unter Erben ist befreit, soweit es die Erbschaft betrifft.
  • Bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks plus Neubau-Vertrag mit demselben Bauträger kann die Steuer auf den Gesamtwert (Grundstück + Bau) ausgedehnt werden („einheitliches Vertragswerk") - hier vorher steuerliche Beratung einholen.

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