Grunderwerbsteuer-Rechner 2026
Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer und alle wichtigen Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf - mit den aktuellen Sätzen aller 16 Bundesländer, Stand Mai 2026.
Grunderwerbsteuer-Rechner 2026
Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer und die wichtigsten Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf - mit aktuellen Sätzen aller 16 Bundesländer (Stand Mai 2026).
Ihre Kaufnebenkosten
Hinweis: Notar- und Grundbuchgebühren liegen typisch bei 1,5 bis 2 % - hier mit 2 % gerechnet. Bei Eigentumswohnungen können zusätzlich Bestellungsgebühr für Teilungserklärung anfallen. Die Maklerprovision ist seit 23.12.2020 hälftig zu teilen (Käufer-Anteil bei freier Vereinbarung typisch 3,57 % inkl. MwSt.).
Aktuelle Grunderwerbsteuersätze 2026
Die Bundesländer legen den Grunderwerbsteuersatz seit der Föderalismusreform 2006 selbst fest. Die Spreizung reicht 2026 von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (vier Bundesländer). Das macht bei einer 400.000-€-Immobilie eine Differenz von 12.000 € aus - rein durch die Wahl des Standorts.
| Bundesland | Steuersatz | Letzte Änderung |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % | stabil seit 2011 |
| Bayern | 3,5 % | niedrigster Satz, stabil |
| Berlin | 6,0 % | stabil seit 2014 |
| Brandenburg | 6,5 % | höchster Satz, stabil seit 2015 |
| Bremen | 5,5 % | Erhöhung 01.07.2025 (von 5,0 %) |
| Hamburg | 5,5 % | Erhöhung 2023 (von 4,5 %) |
| Hessen | 6,0 % | stabil seit 2014 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | stabil seit 2019 |
| Niedersachsen | 5,0 % | stabil seit 2014 |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | höchster Satz, stabil seit 2015 |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | stabil seit 2012 |
| Saarland | 6,5 % | höchster Satz, stabil seit 2015 |
| Sachsen | 5,5 % | Erhöhung 01.01.2023 (von 3,5 %) |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | stabil seit 2012 |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | höchster Satz, stabil seit 2014 |
| Thüringen | 5,0 % | Senkung 01.01.2024 (von 6,5 %) |
Stand: Mai 2026. Quelle: jeweilige Landesgesetze zur Grunderwerbsteuer. Vor Vertragsabschluss tagesaktuell prüfen - Bundesländer können den Satz mit kurzer Frist ändern.
So funktioniert die Grunderwerbsteuer
Was wird besteuert
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines inländischen Grundstücks oder einer Immobilie an - egal ob unbebaut, bebaut, Eigentumswohnung oder Erbbaurecht. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der im Kaufvertrag festgehaltene Kaufpreis. Bei Schenkung oder Erbschaft fällt keine Grunderwerbsteuer an (dafür ggf. Schenkungs- oder Erbschaftsteuer).
Wann zu zahlen
Das Finanzamt verschickt nach Eingang des Notarvertrags den Steuerbescheid - typisch innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Die Zahlungsfrist beträgt einen Monat. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die das Grundbuchamt den Eigentümerwechsel nicht eintragen kann. Praktisch heißt das: ohne Grunderwerbsteuer-Zahlung kein Grundbucheintrag.
Ausnahmen und Befreiungen
- Erwerb durch nahe Verwandte (gerade Linie: Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) ist vollständig befreit.
- Erwerb zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ist befreit.
- Bagatellgrenze 2.500 €: bei sehr kleinen Kaufpreisen entfällt die Steuer.
- Erbteilung unter Erben ist befreit, soweit es die Erbschaft betrifft.
- Bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks plus Neubau-Vertrag mit demselben Bauträger kann die Steuer auf den Gesamtwert (Grundstück + Bau) ausgedehnt werden („einheitliches Vertragswerk") - hier vorher steuerliche Beratung einholen.
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