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Steuern

Grunderwerbsteuer 2026: alle 16 Bundesländer im Vergleich

3,5 bis 6,5 Prozent je nach Bundesland - bei 500.000 Euro Kaufpreis ein Unterschied von 15.000 Euro. Vollständige Tabelle, Berechnungsbeispiele und legale Sparmöglichkeiten.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 29. April 2026 12 Min Lesezeit
Notarvertrag mit Stempel und Kugelschreiber - Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt bei jeder Immobilienübertragung an und ist je nach Bundesland erheblich unterschiedlich.
3,5 %
Günstigster Satz Bayern und Sachsen
6,5 %
Höchster Satz NRW, Brandenburg, Saarland u.a.
15.000 €
Unterschied bei 500.000 € Kaufpreis

Grunderwerbsteuer 2026: alle 16 Bundesländer

Seit 2006 können die Bundesländer den Grunderwerbsteuersatz selbst festlegen. Das hat zu erheblichen Unterschieden geführt. Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Stand für 2026.

Vollständige Tabelle: Grunderwerbsteuersätze 2026

BundeslandSteuersatzBei 300.000 €Bei 500.000 €
Bayern3,5 %10.500 €17.500 €
Sachsen3,5 %10.500 €17.500 €
Hamburg4,5 %13.500 €22.500 €
Bremen5,0 %15.000 €25.000 €
Niedersachsen5,0 %15.000 €25.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %15.000 €25.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000 €25.000 €
Berlin6,0 %18.000 €30.000 €
Baden-Württemberg5,0 %15.000 €25.000 €
Hessen6,0 %18.000 €30.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000 €30.000 €
Brandenburg6,5 %19.500 €32.500 €
NRW6,5 %19.500 €32.500 €
Saarland6,5 %19.500 €32.500 €
Schleswig-Holstein6,5 %19.500 €32.500 €
Thüringen6,5 %19.500 €32.500 €

Stand: April 2026. Steuersätze können sich durch Landesgesetze ändern. Vor dem Kauf aktuellen Satz beim Finanzamt des jeweiligen Bundeslandes verifizieren.

Berechnung: Konkrete Beispiele

Beispiel 1: Kauf Einfamilienhaus Bayern (günstig)

  • Kaufpreis: 650.000 Euro
  • Grunderwerbsteuersatz Bayern: 3,5 Prozent
  • Grunderwerbsteuer: 650.000 × 0,035 = 22.750 Euro

Beispiel 2: Kauf Einfamilienhaus NRW (teuer)

  • Kaufpreis: 650.000 Euro
  • Grunderwerbsteuersatz NRW: 6,5 Prozent
  • Grunderwerbsteuer: 650.000 × 0,065 = 42.250 Euro
  • Unterschied gegenüber Bayern: 19.500 Euro

Beispiel 3: Kauf Grundstück plus Hausbau

Wenn Grundstück und Haus separat gekauft werden (Grundstück von privatem Eigentümer, Haus von einem anderen Unternehmen gebaut), fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an. Bei 150.000 Euro Grundstück in Bayern: 5.250 Euro. Bei kombiniertem Bauträger-Kauf für 650.000 Euro: 22.750 Euro. Die Trennung spart also erheblich - wenn sie tatsächlich separat abgewickelt werden kann.

Besonderheiten beim Bauträgerkauf

Beim Bauträgerkauf (einheitliche Kauf- und Bauverpflichtung) fällt die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis an - also auf Grundstück und Gebäude zusammen. Das ist nachteiliger als der separate Erwerb.

Kritischer Punkt: Wenn der Bauherr das Grundstück vom Bauträger kauft und gleichzeitig einen Bauvertrag mit demselben Bauträger abschließt, behandelt das Finanzamt beides als einheitliches Rechtsgeschäft - die Grunderwerbsteuer fällt dann auf beide Beträge zusammen an. Das gilt auch, wenn zwei formal separate Verträge abgeschlossen werden, aber eine wirtschaftliche Einheit erkennbar ist.

Legale Sparmöglichkeiten

1. Inventar separat ausweisen

Bewegliche Einrichtungsgegenstände, die nicht fest verbaut sind, können im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden und sind dann grunderwerbsteuerfrei. Beispiele: Einbauküche (wenn nicht auf das Haus zugeschnitten), Gartenhaus (wenn nicht auf dem Fundament verankert), Sauna, bestimmte Einbauschränke.

Wichtig: Der ausgewiesene Wert muss realistisch sein. Das Finanzamt prüft und akzeptiert in der Regel 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises als Inventarwert. Wer 40 Prozent ansetzt, riskiert eine Betriebsprüfung.

2. Grundstück in der Familie übertragen

Übertragungen zwischen Eheleuten und in gerader Linie (Eltern zu Kindern, Großeltern zu Enkeln) sind nach § 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Wer also das Grundstück von den Eltern bekommt und dann darauf baut, zahlt keine Grunderwerbsteuer auf das Grundstück.

3. Grundstück und Bau zeitlich trennen

Wenn das Grundstück erst gekauft wird, und der Bauvertrag erst später - mindestens 6 bis 12 Monate später, ohne erkennbaren Zusammenhang - abgeschlossen wird, kann die Trennung als separate Rechtsgeschäfte anerkannt werden. Dann fällt Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an. Das erfordert aber eine saubere zeitliche und konzeptionelle Trennung.

Befreiungen und Ausnahmen

ÜbertragungsartGrunderwerbsteuer?Hinweis
Kauf/TauschJaStandard
Schenkung (unentgeltlich)NeinStattdessen Schenkungsteuer
ErbschaftNeinStattdessen Erbschaftsteuer
Übertragung EhegatteNein§ 3 Nr. 4 GrEStG
Eltern zu Kindern (gerade Linie)Nein§ 3 Nr. 6 GrEStG
GeschwisterJaKeine Befreiung
Unterhalb von 2.500 € KaufpreisNeinBagatellgrenze

Stand: April 2026. GrEStG = Grunderwerbsteuergesetz.

Wann und wie zahlen?

Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags übermittelt der Notar die Unterlagen an das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt erlässt dann einen Grunderwerbsteuerbescheid - typisch 4 bis 8 Wochen nach Beurkundung.

Zahlungsfrist: 1 Monat nach Bescheiddatum. Erst nach vollständiger Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus - ohne die ist keine Eintragung im Grundbuch möglich, und ohne Grundbucheintragung kann der Käufer nicht als Eigentümer registriert werden.

FAQ - Grunderwerbsteuer 2026

Kann ich Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?
Bei der selbstgenutzten Immobilie: nein, die Grunderwerbsteuer ist eine private Ausgabe und nicht abzugsfähig. Bei vermieteten Immobilien: ja, die Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungskosten und wird über die Abschreibung (AfA) abgeschrieben - für Wohngebäude in der Regel über 50 Jahre mit 2 Prozent jährlich (Gebäude ab 2023: 3 Prozent). Bei Gewerbeobjekten kann sie als Betriebsausgabe sofort abgezogen werden.
Fallen bei Schenkung und Erbschaft Grunderwerbsteuer an?
Nein. Grunderwerbsteuer fällt nur bei entgeltlichen Übertragungen an (Kauf, Tausch). Bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkung, Erbschaft) fällt stattdessen Schenkung- oder Erbschaftsteuer an - aber keine Grunderwerbsteuer. Das gilt auch für Übertragungen zwischen Eheleuten und in gerader Linie (Eltern auf Kinder) - diese sind sogar von der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu großen Teilen befreit (hohe Freibeträge).
Was passiert wenn ich das Haus wieder verkaufe - fällt dann erneut Grunderwerbsteuer an?
Ja. Bei jedem Kauf einer Immobilie fällt Grunderwerbsteuer an - auch wenn Sie das Haus nur kurz besessen haben. Außerdem kann beim Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb die Spekulationssteuer (Einkommensteuer auf den Gewinn) anfallen, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wurde. Details unter Spekulationsfrist Immobilien.
Gilt die Grunderwerbsteuer auch auf den Wert der Einrichtung beim Hauskauf?
Nein - wenn bewegliche Einrichtungsgegenstände im Kaufvertrag separat ausgewiesen sind. Küche, Einbauschränke, Gartenhaus, Sauna: wenn diese im Kaufvertrag mit eigenem Preis ausgewiesen werden, sind sie grunderwerbsteuerfrei. Das Finanzamt prüft aber, ob die Aufteilung realistisch ist - zu hohe Werte für Einrichtung werden zurückgewiesen. Übliche Einrichtungs-Ausweise: 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises.
Wie lange nach dem Kauf muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?
Nach Kaufvertrag schickt das zuständige Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid - typisch 4 bis 8 Wochen nach notarieller Beurkundung. Nach Erhalt des Bescheids hat man einen Monat Zeit zur Zahlung. Erst nach vollständiger Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus - die wiederum Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist.
Hausbau Journal Redaktion

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