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Glossar

Grundbuch

Stand: 30. April 2026

Was bedeutet Grundbuch beim Hausbau?

Das Grundbuch ist in folgende Teile gegliedert:

  • Bestandsverzeichnis: Lage, Größe und Nutzungsart des Grundstücks (Flur, Flurstück, m²).
  • Abteilung I: Eigentümer mit Eigentumsform (Alleineigentum, Miteigentum, GbR).
  • Abteilung II: Lasten und Beschränkungen außer Grundpfandrechten - z.B. Erbbaurechte, Wegerechte, Vorkaufsrechte, Nießbrauch.
  • Abteilung III: Grundpfandrechte - Hypotheken, Grundschulden (Baufinanzierung der Bank).

Beim Grundstückskauf muss der Käufer den aktuellen Grundbuchauszug lesen. Eingetragene Lasten (Abt. II) können den Wert und die Nutzbarkeit des Grundstücks erheblich beeinflussen. Eingetragene Grundschulden (Abt. III) müssen vor oder beim Kauf gelöscht werden - sonst übernimmt der Käufer die Schulden des Verkäufers.

Warum ist das Grundbuch wichtig für Bauherren?

Kein Grundstückskauf ohne Grundbucheinsicht. Der Notarvertrag kann erst beurkundet werden, wenn der Käufer den Grundbuchstand kennt und akzeptiert. Banken verlangen vor der Baufinanzierung eine Grundschuldeintragung in Abt. III - für die Baufinanzierung ist das Grundbuch also auch das Sicherungsregister der Bank.

Einsicht ins Grundbuch: Nur wer ein berechtigtes Interesse nachweist (Kaufinteressent, Eigentümer, Notar, Gericht), darf Einsicht nehmen. Kosten für einen beglaubigten Grundbuchauszug: 10-20 EUR.

Beispiel

Grundstückskauf: Grundbuchauszug zeigt in Abt. II ein Wegerecht zugunsten des Nachbargrundstücks - ein 2 m breiter Streifen entlang der östlichen Grenze darf vom Nachbarn durchquert werden. In Abt. III: Grundschuld 150.000 EUR zugunsten der Sparkasse (Altlast des Verkäufers). Konsequenz: Kaufpreis wird um 150.000 EUR auf Treuhandkonto einbehalten, die Grundschuld muss vor Eigentumsumschreibung gelöscht werden.

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