Kaminofen, Grundofen, Speicherofen: drei Arten zu heizen
| Ofenart | Wie er Wärme abgibt | Nachweis nach 1. BImSchV | Im gedämmten Neubau |
|---|---|---|---|
| Kaminofen | schnell, überwiegend als warme Luft, solange das Feuer brennt | Typprüfung des Herstellers | neigt zum Überheizen, kleine Leistung wählen |
| Speicherofen, Kaminofen mit Speichermasse | teils sofort, teils verzögert über Speichersteine | Typprüfung des Herstellers | guter Kompromiss |
| Grundofen, vom Ofenbauer gesetzt | kurzer, heißer Abbrand; die gemauerte Masse gibt die Wärme über viele Stunden als Strahlung ab | Staubabscheider, außer bei geprüftem Heizeinsatz | passt zur trägen Heizung eines Neubaus |
Quelle zum Nachweis: § 4 Abs. 3 und 5 der 1. BImSchV. Stand Oktober 2026.
Ein Grundofen ist eine handwerkliche Einzelanfertigung aus Schamotte und Ofenkacheln oder Putz, oft mit Ofenbank. Er wird ein- bis zweimal am Tag kräftig angeheizt und speichert die Wärme in seiner Masse. Ein Kaminofen ist ein Serienprodukt aus Stahl oder Guss mit Sichtfenster, das sofort warm wird und schnell wieder abkühlt. Dazwischen liegen Kaminöfen mit Speichersteinen. Welche Art passt, hängt weniger vom Geschmack ab als von der Frage, wie viel Wärme das Haus überhaupt braucht.
Das eigentliche Problem: zu viel Leistung im gedämmten Haus
Ein Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche nach Effizienzhaus-55-Standard hat je nach Standort und Lüftung eine Heizlast von rund 4 bis 6 kW, und zwar für das ganze Haus am kältesten Tag. Wie sich das berechnet, steht unter Heizlastberechnung. Ein offener Wohn- und Essbereich mit 45 m² braucht davon vielleicht 1,5 kW.
| Wärmebedarf | Leistung |
|---|---|
| Heizlast ganzes Haus, 140 m², Effizienzhaus 55 | rund 4 bis 6 kW |
| Heizlast offener Wohnbereich, 45 m², bei rund 33 W/m² | rund 1,5 kW |
| Typischer Kaminofen, Nennleistung | 6 bis 8 kW |
Eigene Einordnung auf Basis des Rechenbeispiels unter Heizlastberechnung.
Ein Ofen mit 6 kW liefert also das Vierfache dessen, was der Raum braucht, und fast so viel wie das ganze Haus am kältesten Tag. Das Ergebnis kennen viele Neubaubesitzer: Nach einer Stunde Feuer hat das Wohnzimmer 26 Grad, die Fenster werden geöffnet, und die Wärme geht verloren. Zusätzlich drosselt die Fußbodenheizung im Wohnbereich, und die übrigen Räume kühlen ab, wenn der Raumfühler im überheizten Zimmer sitzt.
Daraus folgen drei Planungsregeln. Erstens die kleinste Leistung wählen, die der Hersteller anbietet, oder einen Ofen, dessen Leistung sich weit drosseln lässt. Zweitens Speichermasse bevorzugen, damit die Wärme über viele Stunden statt in einer abgegeben wird. Drittens den Raumthermostat der Fußbodenheizung nicht in Sichtweite des Ofens setzen.
Grenzwerte und Nachweise nach der 1. BImSchV
Für Einzelraumfeuerungen mit festen Brennstoffen gelten seit dem 1. Januar 2015 die Grenzwerte der Stufe 2: 0,04 g/m³ Staub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid. Nachgewiesen werden sie bei Kaminöfen nicht durch eine Messung im Haus, sondern nach § 4 Abs. 3 der 1. BImSchV über die Typprüfung des Herstellers. Der Schornsteinfeger verlangt den Nachweis bei der Abnahme.
Für Grundöfen gibt es keine Typprüfung, weil jeder ein Einzelstück ist. § 4 Abs. 5 verlangt deshalb für Grundöfen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet werden, eine nachgeschaltete Staubminderungseinrichtung nach dem Stand der Technik mit behördlicher Eignungsfeststellung oder Bauartzulassung. Ausgenommen sind Kachelofenheizeinsätze, bei denen die Anforderungen durch eine Messung des Schornsteinfegers zu Betriebsbeginn oder durch eine Typprüfung des vorgefertigten Feuerraums nachgewiesen werden. Wer einen Grundofen plant, sollte mit dem Ofenbauer klären, welcher Weg gewählt wird. Der Staubabscheider kostet Geld, Platz und Wartung.
Unabhängig davon muss sich nach § 4 Abs. 8 jeder Betreiber einer handbeschickten Feuerstätte innerhalb eines Jahres nach der Errichtung vom Schornsteinfeger beraten lassen, zum richtigen Anheizen, zum Brennstoff und zur Lagerung des Holzes.
Der Schornstein: seit 2022 am First und 40 cm darüber
Seit dem 1. Januar 2022 gelten nach § 19 der 1. BImSchV strengere Vorgaben für Schornsteine neuer Feststofffeuerungen. Die Mündung muss in der Nähe des Firsts liegen und diesen um mindestens 40 cm überragen. Liegt der Schornstein vom First entfernt, muss er entsprechend höher sein. Bei flach geneigten Dächern unter 20 Grad wird die Höhe auf einen gedachten First mit 20 Grad Neigung bezogen. Dazu kommen Abstände zu Fenstern und Lüftungsöffnungen benachbarter Gebäude, die mit der Leistung der Anlage wachsen. Für Bestandsanlagen gelten die neuen Regeln nicht, für jeden Neubau schon.
Für den Neubau heißt das: Der Schornstein gehört in die Entwurfsplanung, nicht in die Ausbauphase. Ein Edelstahlschornstein an der Traufseite eines Satteldachs müsste sehr hoch werden und eventuell statisch abgespannt werden. Ein gemauerter oder vorgefertigter Systemschornstein, der im Haus nach oben geführt wird und nahe am First austritt, ist meist die elegantere Lösung. Mehr zur Lage im Grundriss unter Dachformen.
Verbrennungsluft und Lüftungsanlage
Ein Neubau ist luftdicht, das zeigt der Blower-Door-Test. Ein Ofen braucht aber Luft zum Verbrennen. Kommt sie aus dem Raum, entsteht beim Betrieb Unterdruck, und Abgase können zurückschlagen. Für Neubauten sind deshalb raumluftunabhängige Öfen üblich, die ihre Verbrennungsluft über eine eigene Leitung von außen beziehen.
Läuft zusätzlich eine kontrollierte Wohnraumlüftung, kann sie im Aufstellraum Unterdruck erzeugen. Die Feuerungsverordnungen der Länder lassen den gemeinsamen Betrieb nur zu, wenn ein gefährlicher Unterdruck ausgeschlossen ist: über einen raumluftunabhängigen Ofen mit entsprechender Zulassung oder über eine Sicherheitseinrichtung wie einen Unterdruckwächter, der die Lüftungsanlage abschaltet. Das klärt man vor dem Kauf mit dem Bezirksschornsteinfeger, nicht danach.
KfW-Förderung: Ofen erlaubt, aber nicht als Heizung
Die Technischen Mindestanforderungen der KfW für den klimafreundlichen Neubau schließen Wärmeerzeuger auf Basis fester Biomasse aus. Lange galt das auch für Kaminöfen. Nach den überarbeiteten FAQ der KfW, über die unter anderem Schiedel im Mai 2024 berichtete, führen Einbau und Betrieb einer Einzelraumfeuerstätte bei den Programmen 297, 298 und 300 nicht mehr zum Förderausschluss. Bedingungen: Der Ofen darf in der Wärmebedarfsberechnung nicht berücksichtigt werden und dient nur als sekundäre Wärmequelle. Gefördert werden Ofen und Schornstein nicht.
Die Lockerung betrifft Öfen, die nur den Raum heizen. Ein wasserführender Kaminofen oder ein Grundofen mit Wassertasche speist in die Heizungsanlage ein und ist damit ein Wärmeerzeuger für das Gebäude, für den beim Effizienzhaus 40 der Ausschluss fester Biomasse gilt. Wer so etwas plant, sollte das mit dem Energieeffizienz-Experten klären, bevor der Antrag gestellt wird. Die Programmbedingungen stehen unter KfW 297 und 298, die Hauptheizung unter Heizung im Neubau.
Häufige Fehler bei Ofen und Schornstein im Neubau
- Zu viel Leistung. Ein 8-kW-Ofen im offenen Wohnbereich eines Effizienzhauses heizt in kurzer Zeit auf Saunatemperatur.
- Schornstein zu spät planen. Seit 2022 muss er am First austreten. Das bestimmt Lage und Höhe, und beides gehört in den Entwurf.
- Raumluftabhängiger Ofen mit Lüftungsanlage. Ohne Zulassung oder Sicherheitseinrichtung nimmt der Schornsteinfeger die Anlage nicht ab.
- Grundofen ohne Staubkonzept. Nach 2014 errichtete Grundöfen brauchen einen Abscheider oder einen geprüften Heizeinsatz. Das gehört ins Angebot des Ofenbauers.
- Den Ofen in die Energiebilanz rechnen. Dann ist er Wärmeerzeuger, und beim Effizienzhaus 40 droht der Förderausschluss.
- Den Raumfühler neben den Ofen setzen. Die Fußbodenheizung schaltet ab, und der Rest des Hauses kühlt aus.
FAQ - Grundofen und Kaminofen im Neubau
Darf man im Neubau einen Kaminofen einbauen?
Verliere ich die KfW-Förderung, wenn ich einen Kaminofen einbaue?
Braucht ein Grundofen einen Staubfilter?
Wie viel kW braucht ein Kaminofen im Neubau?
Kann ein Kaminofen mit einer Lüftungsanlage betrieben werden?
Quellen
- § 4 der 1. BImSchV - Allgemeine Anforderungen, Grundöfen
- Deutsche Handwerks Zeitung - Höhere Schornsteine bei Neubauten seit 2022 Pflicht
- Schiedel - Kaminöfen führen nicht zum KfW-Förderausschluss (27.05.2024)
- KfW - Technische Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau, Stand 03/2023
- Baunetz Wissen - Erste Bundesimmissionsschutzverordnung
Der unabhängige Hausbau-Ratgeber für private Bauherren in Deutschland. Recherchiert aus Primärquellen, ergänzt durch eigene Bauerfahrung. Mehr über die Redaktion →