Bundesprogramm "Laden im Mehrparteienhaus" 2026
Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund private Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern mit insgesamt 500 Mio. EUR. Antragsfrist regulär bis 10.11.2026. Antragsstelle: digitales Antragsportal unter laden-im-mehrparteienhaus.de, Projektträger PwC. Die Förderung kombiniert Anschaffung, Errichtung der Ladeinfrastruktur und notwendige Bau- und Netzanschlussmaßnahmen.
Förderhöhen je Stellplatz
- Bis 1.300 EUR je Stellplatz für die Elektrifizierung (Vorverkabelung, Verteiler, Lademanagement) ohne installierte Wandladestation.
- Bis 2.000 EUR je Stellplatz mit installiertem Ladepunkt, sofern dieser bidirektionales Laden unterstützt.
Antragsberechtigt
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
- Einzelne Mitglieder einer WEG.
- Private Vermieter.
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Wohnungsbestand.
- Unternehmen mit großem Wohnungsbestand über separates wettbewerbliches Verfahren bis 15.10.2026.
Voraussetzungen
- Bestandsgebäude ab drei Wohneinheiten.
- Mindestens sechs Stellplätze in der Gesamtanlage.
- Mindestens 20 Prozent der Stellplätze müssen elektrifiziert (vorverkabelt) werden.
- Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
- Antrag vor Vorhabensbeginn.
Aktuelle Details und Antragsformular unter laden-im-mehrparteienhaus.de sowie über die NOW GmbH.
Ehemalige KfW-Wallbox-Programme - heute ausgelaufen
KfW 440 "Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude" (2020-2021)
Bis November 2021 gab es eine pauschale Zuschussförderung von 900 EUR pro privater Wallbox. Der ursprüngliche Topf von 200 Mio. EUR wurde mehrfach aufgestockt (insgesamt ca. 800 Mio. EUR) und förderte rund 700.000 Anträge. Seit Oktober 2021 sind keine neuen Anträge mehr möglich. Programm war einer der erfolgreichsten Beschleuniger für private Wallboxen in Deutschland - heute nicht mehr verfügbar.
KfW 442 "Solarstrom für Elektroautos" (September 2023)
Förderte die Kombination aus PV-Anlage, Hausbatteriespeicher und bidirektional ladefähiger Wallbox mit bis zu 10.200 EUR Zuschuss. Topfgröße 300 Mio. EUR. Das Programm startete am 26.09.2023 und war binnen eines Tages ausgeschöpft. Eine zweite Förderrunde fand nicht statt - das Programm gilt als beendet. Wer 2023 eine Zusage erhalten hat, kann diese im Rahmen der ursprünglichen Frist abrechnen, neue Anträge sind nicht möglich.
Was das für 2026 bedeutet
Es gibt 2026 keine pauschale Bundesförderung mehr für die Anschaffung einer Wallbox im Einfamilienhaus. Die früher übliche Vorgehensweise "KfW-Antrag stellen, dann installieren" funktioniert in dieser Form nicht mehr. Wer eine Wallbox am Eigenheim plant, muss sich auf Landes-, Kommunal- und Stadtwerke-Programme konzentrieren - oder die Anschaffung ohne Zuschuss kalkulieren.
Landesförderung 2026 - was bleibt
Die Landesförderlandschaft ist 2026 in Bewegung. Mehrere Programme wurden ausgesetzt oder neu strukturiert. Vor Antragstellung den aktuellen Status bei der jeweiligen Landesförderbank oder dem zuständigen Ministerium prüfen.
Nordrhein-Westfalen - progres.nrw
Förderprogramm progres.nrw (Markteinführung) unterstützt unter anderem Ladeinfrastruktur in Verbindung mit Wohnraumförderung und Mieter-Stromprojekten. Bis zu 1.500 EUR pro Ladepunkt für WEGs und Mieter, nicht für klassische EFH-Eigenheimbesitzer. Stand Mai 2026 in Teilen aktiv - aktuelle Bedingungen bei der Bezirksregierung Arnsberg und progres.nrw direkt prüfen.
Baden-Württemberg
Förderprogramm für die Elektroinstallation in WEGs mit bis zu 2.500 EUR pro Ladepunkt war Stand 2025 aktiv, ist seit Februar 2026 für neue Antragstellungen vorläufig ausgesetzt. Ob und wann eine Wiederaufnahme erfolgt, ist offen.
Bayern
Keine flächendeckende Landesförderung für private Wallboxen. Punktuelle Stadtwerke-Programme (München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg) - meist an einen Stromtarif-Wechsel geknüpft. Aktuelle Konditionen direkt beim örtlichen Stadtwerk anfragen.
Hamburg, Berlin, Bremen
Stand Mai 2026 keine flächendeckende Wallbox-Pauschalförderung. Hamburger IFB-Programme adressieren Ladeinfrastruktur überwiegend im gewerblichen oder Mehrfamilien-Kontext. Stadtwerke-Boni bei Tarifwechsel teilweise verfügbar.
Weitere Bundesländer
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen haben aktuell keine flächendeckende Wallbox-Förderung für EFH. Kommunale Einzelprogramme (z.B. einzelne Kreise oder Städte) können bestehen - lokal recherchieren.
Stadtwerke-Boni und Stromtarif-Pakete
Viele Stadtwerke bündeln Wallbox-Förderung mit dem eigenen Stromtarif. Typisches Modell: Bonus bei Wechsel zum Auto-Strom-Tarif für 24 Monate, Erstattung an die Stromrechnung gekoppelt. Bonus-Höhen schwanken regional stark (typisch 200 bis 800 EUR) und sind regelmäßig an Bedingungen geknüpft - z.B. bestimmte Wallbox-Modelle aus einer Förderliste, Mindestlaufzeit des Tarifs, Kombination mit eigener PV-Anlage.
Was prüfen vor Tarifabschluss
- Höhe und Form des Bonus (Einmalzahlung vs. Verrechnung mit Stromrechnung).
- Bindungsfrist und Kündigungsbedingungen des Tarifs.
- Strompreis im Vergleich zu freien Anbietern (höhere Strompreise können den Bonus aufzehren).
- Nachhaltigkeitsnachweise (Anteil Erneuerbarer Energien).
Was bleibt 2026 für EFH-Eigenheim-Besitzer?
Wer ein Einfamilienhaus besitzt und eine Wallbox plant, sollte 2026 realistisch kalkulieren:
- Bundesförderung: aktuell keine.
- Landesförderung: selten verfügbar, in NRW und BW eingeschränkt oder ausgesetzt.
- Stadtwerke-Boni: oft 200 bis 800 EUR, an Stromtarif gekoppelt.
- Kommunale Programme: punktuell - einzelne Städte (Düsseldorf, Heidelberg, Konstanz) noch aktiv.
- Steuerlicher Aspekt: bei PV-Anlage greift ggf. die Nullsteuer-Regelung beim Kauf, was die Investitionskosten effektiv senkt.
Der wirtschaftlich größte Hebel 2026 für EFH-Besitzer ist die Kombination Wallbox + eigene PV-Anlage: nicht über eine Wallbox-Förderung, sondern über die Solareinspeisung und den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms. Eine 11-kW-Wallbox kostet inklusive Installation typisch 1.500 bis 3.500 EUR - dieses Investment muss in der Regel ohne Pauschalzuschuss kalkuliert werden.
Antragsweg beim MFH-Programm
- Berechtigung prüfen: Sind Sie WEG, einzelnes WEG-Mitglied, privater Vermieter oder KMU mit Wohnungsbestand? Erfüllt die Immobilie die Mindestkriterien (≥3 Wohneinheiten, ≥6 Stellplätze, ≥20 Prozent Elektrifizierung)?
- Vorhaben planen: Anzahl der Stellplätze, gewünschte Lademöglichkeiten, Bidirektionalität klären. Idealerweise mit Fachunternehmen im Gespräch.
- Antrag online stellen: Antragsportal unter laden-im-mehrparteienhaus.de, vor Vorhabensbeginn.
- Bewilligung abwarten: erst nach Bewilligung Auftrag erteilen.
- Umsetzung und Abnahme: Installation durch Fachunternehmen, Inbetriebnahme, ggf. Anmeldung beim Netzbetreiber.
- Verwendungsnachweis: Rechnungen, Fachunternehmererklärung, Inbetriebnahme-Protokoll einreichen.
- Auszahlung: nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Häufige Fehler bei der Wallbox-Förderung 2026
- KfW 442 oder 440 noch beantragen wollen. Beide Programme sind seit Jahren ausgelaufen - es gibt keine neuen Anträge. Wer auf ein Wiederaufleben wartet, verzögert das Vorhaben unnötig.
- MFH-Programm für EFH-Wallbox beantragen. Das neue Bundesprogramm ist ausschließlich für Mehrparteienhäuser mit den genannten Mindestkriterien. EFH-Besitzer sind nicht antragsberechtigt.
- Mit der Installation vor Antrag beginnen. Auch beim MFH-Programm gilt: Auftrag erst nach Bewilligung. Vorher gestartete Vorhaben sind nicht förderfähig.
- Stadtwerke-Bonus ohne Tarifvergleich nehmen. Bonus von 500 EUR rentiert sich nicht, wenn der gebundene Tarif über 24 Monate 800 EUR teurer ist als ein freier Anbieter. Beide Seiten der Rechnung anschauen.
- Veraltete Beträge in Förder-Tabellen vertrauen. Landesprogramme werden 2026 häufig angepasst oder ausgesetzt. Vor jeder Anschaffung den aktuellen Stand direkt beim Förderträger verifizieren.
- Bidirektional ohne kompatibles E-Auto kaufen. Eine bidirektional ladefähige Wallbox bringt nur etwas, wenn auch das E-Auto V2H/V2G unterstützt. 2026 ist die Liste kompatibler Modelle noch begrenzt - vor Anschaffung prüfen.
Bidirektionalität - was bedeutet das
Bidirektionale Wallboxen können sowohl laden (Strom ins Auto) als auch entladen (Strom aus dem Auto ins Haus oder Netz):
- V2H (Vehicle-to-Home): E-Auto-Akku als Hausspeicher bei PV-Überschuss oder Lastspitzen.
- V2G (Vehicle-to-Grid): Einspeisung ins öffentliche Netz bei hohem Strompreis - rechtlich und tariflich in Deutschland noch nicht flächendeckend etabliert.
- V2L (Vehicle-to-Load): Auto als mobiler Stromspeicher für externe Verbraucher (Camping, Notstrom).
2026 unterstützen nicht alle E-Autos Bidirektionalität - vor dem Kauf der Wallbox prüfen, ob das eigene Fahrzeug kompatibel ist. Für das MFH-Programm ist bidirektionale Ladefähigkeit Voraussetzung für die maximale Förderhöhe von 2.000 EUR je Stellplatz.
Förderlandschaft in Österreich und Schweiz
Österreich
Förderlandschaft 2026 variiert nach Bundesland und Klima- und Energiefonds-Initiativen. Aktuelle Konditionen direkt beim Klimafonds (klimafonds.gv.at) und bei den jeweiligen Landesregierungen prüfen. Wien bietet über Wienenergie Boni vor allem im Mehrparteienhaus-Kontext.
Schweiz
Keine bundesweite Wallbox-Förderung. Kantonal und kommunal stark unterschiedlich - in einzelnen Kantonen (z.B. Zürich) sind Programme im Kontext PV plus Ladeinfrastruktur verfügbar. Stadtwerke bieten gelegentlich Boni bei kombinierten Stromtarifen.
FAQ - Wallbox-Förderung 2026
Welche Wallbox-Förderung gibt es 2026 in Deutschland?
Ist die KfW 442 (Solarstrom für Elektroautos) noch verfügbar?
Ist die KfW 440 (Wallbox-Zuschuss 900 EUR) noch verfügbar?
Lohnt sich das neue MFH-Programm für mich als EFH-Besitzer?
Welche Bundesländer fördern 2026 Wallboxen?
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