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Nordrhein-Westfalen

Pool genehmigungsfrei NRW 2026: BauO NRW im Detail

NRW erlaubt Pools bis 100 m³ ohne Genehmigung - aber Abstandsflächen und Bebauungsplan gelten trotzdem. Was Sie in NRW beachten müssen.

Von der Hausbau Journal Redaktion · · 12 Min Lesezeit
100 m³Grenze § 62 BauO NRW
3 mMindestabstand zur Grenze
50 %GRZ-Überschreitungsprivileg
§ 35 BauGBAußenbereich: Pflicht

Pool-Genehmigung NRW: Die Grundregel

In Nordrhein-Westfalen gilt für Pools die BauO NRW (Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) in der Fassung von 2018. Die maßgebliche Norm für die Genehmigungsfreiheit ist § 62 BauO NRW.

§ 62 BauO NRW: Was gilt für Pools?

§ 62 BauO NRW listet verfahrensfreie Vorhaben auf. Für Pools relevante Regelung: "Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten" bis 100 m³ Brutto-Rauminhalt sind verfahrensfrei - außer im Außenbereich.

Pool-Volumen-Check NRW: Genehmigungsfrei oder nicht?
Pool-Größe Tiefe Brutto-Rauminhalt Status NRW
5 × 3 m1,5 m22,5 m³Verfahrensfrei
7 × 4 m1,5 m42 m³Verfahrensfrei
9 × 5 m1,8 m81 m³Verfahrensfrei
10 × 6 m1,8 m108 m³Genehmigungspflichtig!
Aufstellpool (saisonal)1,2 mbeliebigGenehmigungsfrei

Abstandsflächen in NRW nach § 6 BauO NRW

§ 6 BauO NRW regelt: Abstandsfläche = 0,4H, mindestens 3 m. Bei einem Einbaupool, der bündig mit dem Gelände endet (H = 0), gilt technisch gesehen keine Abstandsfläche. Trotzdem empfehlen wir: mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze - zum einen aus Rücksicht, zum anderen weil das Nachbarrechtsgesetz NRW (NachbG NRW) eigene Regelungen für Wasseranlagen enthält.

NachbG NRW und Pools

Das Nachbarrechtsgesetz NRW enthält Regelungen zu Abstandsflächen für Einfriedungen und Anlagen nahe der Grundstücksgrenze. Wasseranlagen (Pools) werden dort nicht explizit geregelt, aber das allgemeine Schikaneverbot und die nachbarliche Rücksichtnahmepflicht gelten. Ein Pool direkt an der Grenze, der durch Lärm, Licht oder Wasserverdunstung den Nachbarn erheblich beeinträchtigt, kann zu nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen führen.

B-Plan und kommunale Pool-Regeln in NRW

Neben dem Landesbaurecht können in NRW Bebauungspläne und kommunale Satzungen Pool-spezifische Regelungen enthalten. Das ist selten, aber möglich:

  • GRZ-Überschreitung: Pool + Terrasse + Carport zusammen dürfen die GRZ (mit Überschreitungsprivileg 50 %) nicht überschreiten. Bei kleinen Grundstücken (unter 400 m²) kann das knapp werden.
  • Festsetzungen gegen Wasserflächen: Manche B-Pläne enthalten Festsetzungen für "naturnahe Freiflächen" oder verbieten größere Versiegelungen - Pools können darunter fallen.
  • Wasserschutzgebiete: In den Wasser-Schutzgebieten rund um Talsperren (häufig in NRW) können Pool-Anlagen mit Chemikalien eingeschränkt sein.

Aufstellpool in NRW: Sonderregel

Ein Aufstellpool (Stahlwandpool, der saisonal auf- und abgebaut wird) ist in NRW keine bauliche Anlage im Sinne der BauO NRW und braucht daher keine Baugenehmigung - unabhängig von der Größe. Das gilt auch für aufgestellte Pools mit Filterpumpe.

Sobald der Pool fest eingebaut, verankert oder ganzjährig belassen wird, kann er als bauliche Anlage eingestuft werden und unterliegt dann § 62 BauO NRW.

Praxisbeispiele NRW

Fall 1: Standardpool Einfamilienhaus Bonn

Grundstück 550 m², GRZ 0,4 (zulässig: 220 m² Hauptgebäude). Hauptgebäude: 150 m². Pool geplant: 6 × 3 m = 18 m² + Terrasse 20 m² = 38 m² Nebenanlagen. Hauptgebäude 150 m² + Nebenanlagen 38 m² = 188 m² gesamt. Zulässig mit Überschreitungsprivileg: bis 220 m² (150 m² × 50 % = 75 m² für Nebenanlagen). Also ausreichend. Pool genehmigungsfrei, alle Abstände eingehalten.

Fall 2: Kleines Grundstück Köln Reihenmittelhaus

Grundstück 220 m², GRZ 0,4 (zulässig: 88 m² Hauptgebäude). Hauptgebäude bereits bei 80 m². Noch 8 m² "freie" Hauptnutzung. Pool 5 × 2,5 m = 12,5 m² + Terrasse 8 m² = 20,5 m² Nebenanlagen. Zulässige Nebenanlagen: 80 × 50 % = 40 m². Noch ausreichend.

Aber: Abstand zur Seite 3 m + Pool 2,5 m Breite + Abstand zur anderen Seite 3 m = 8,5 m - aber Grundstücksbreite beträgt nur 7 m. Problem: Pool passt nicht mit 3 m beidseitigem Abstand! Entweder kleineren Pool oder Wandlösung prüfen.

Häufige Fragen: Pool genehmigungsfrei NRW

Wie groß darf ein genehmigungsfreier Pool in NRW sein?
In NRW sind nach § 62 BauO NRW Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 100 m³ Brutto-Rauminhalt genehmigungsfrei. Das entspricht einem Pool von ca. 8 × 4 × 1,5 m (= 48 m³) - also deutlich unterhalb der Grenze. Praktisch sind fast alle privaten Einbaupools in NRW genehmigungsfrei.
Welchen Abstand muss mein Pool in NRW zur Grundstücksgrenze haben?
In NRW gilt nach § 6 BauO NRW: Abstandsfläche = 0,4H, mindestens 3 m. Bei einem Pool, der bündig mit dem Gelände endet und keine Aufbauten hat, ist H praktisch 0 - einige Kommunen verlangen hier aber trotzdem 3 m Mindestabstand. Sicherheitshalber 3 m zur Nachbargrenze einhalten.
Brauche ich für einen Aufstellpool in NRW eine Genehmigung?
Aufstellpools (Stahlwand, saisonal auf- und abbaubar) gelten in NRW nicht als bauliche Anlage und brauchen keine Baugenehmigung. Das gilt auch für größere Exemplare. Sobald der Pool dauerhaft aufgestellt und fest verankert wird, kann er als bauliche Anlage eingestuft werden.
Was gilt für einen Pool in einer Reihenhaussiedlung in NRW?
In Reihenhaussiedlungen mit kleinen Grundstücken (200-400 m²) kann der Abstand von 3 m zur Grenze problematisch sein. Prüfen Sie außerdem, ob die GRZ durch Pool und Terrasse überschritten wird (Überschreitungsprivileg 50 % der GRZ für Nebenanlagen). Manchmal enthält der Bebauungsplan auch Festsetzungen gegen Pools oder wasserführende Anlagen.
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Hausbau Journal Redaktion

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