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Pool genehmigungsfrei Bayern 2026: BayBO Art. 57 erklärt

Bayern hat mit 100 m³ Brutto-Rauminhalt eine der großzügigsten Freigrenzen für Pools - fast alle privaten Pools sind darunter. Was es trotzdem zu beachten gibt.

Von der Hausbau Journal Redaktion · · 13 Min Lesezeit
100 m³Genehmigungsfreie Grenze Bayern
Art. 57 BayBOMaßgebliche Norm
0,4H / min. 3 mAbstandsflächen
§ 35 BauGBAußenbereich: fast immer Pflicht

Pool genehmigungsfrei in Bayern: Die Grundregel

Bayern hat eine der großzügigsten Regelungen in Deutschland: Bauliche Anlagen ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 100 m³ sind nach BayBO Art. 57 genehmigungsfrei (verfahrensfrei). Das gilt auch für Swimmingpools.

Zum Vergleich: Ein Standardpool mit 6 × 3 × 1,5 m hat ein Volumen von 27 m³ - weit unter der Grenze. Selbst ein großzügiger Pool mit 10 × 6 × 1,5 m hat 90 m³ - noch knapp darunter. Für die allermeisten privaten Gartenpools spielt die 100-m³-Grenze keine praktische Rolle.

BayBO Art. 57: Was steht da genau?

Art. 57 BayBO listet verfahrensfreie Vorhaben auf. Für Pools relevant ist Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b: "Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 100 m³, außer im Außenbereich."

Wichtig: Verfahrensfrei ≠ von Rechtsvorschriften befreit

Die Verfahrensfreiheit in Bayern bedeutet: Es findet kein behördliches Prüfverfahren statt. Die materiellen Anforderungen des Baurechts (Abstandsflächen, GRZ, Nachbarschaftsrecht, Bebauungsplan) gelten aber vollständig weiter. Wer verfahrensfrei baut und gegen materielle Vorschriften verstößt, kann zur Beseitigung auf eigene Kosten verpflichtet werden.

Weiterhin gilt nach Art. 57 Abs. 5 BayBO: Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen - das schließt insbesondere die Abstandsflächen (Art. 6 BayBO) ein.

Volumen-Berechnung: 100 m³ richtig ermitteln

Der Brutto-Rauminhalt (BRI) wird nach DIN 277 berechnet. Für einen Swimmingpool bedeutet das:

  • Einbaupool ohne Aufbauten: Länge × Breite × Tiefe des Pools = BRI. Ein 8 × 4 × 1,5 m Pool = 48 m³.
  • Pool mit Technikraum (oberirdisch): Pool-BRI + Technikraum-BRI zusammenrechnen.
  • Aufbaupool: Nur der Teil über dem Gelände zählt als "Gebäude". Ein halb versenkter Pool (0,6 m über Gelände, 0,9 m unter Gelände): Grundfläche × 0,6 m = oberirdischer BRI.
Pool-Volumen-Check Bayern: Genehmigungsfrei oder nicht?
Pool-Größe Tiefe Brutto-Rauminhalt Status Bayern
5 × 3 m1,5 m22,5 m³Verfahrensfrei
7 × 4 m1,5 m42 m³Verfahrensfrei
9 × 5 m1,8 m81 m³Verfahrensfrei
10 × 6 m1,8 m108 m³Genehmigungspflichtig!
8 × 5 m + 15 m³ Technikraum1,5 m60 + 15 = 75 m³Verfahrensfrei

Abstandsflächen für Pools in Bayern (Art. 6 BayBO)

Art. 6 BayBO regelt die Abstandsflächen. Für Pools gilt: Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe (H), mindestens aber 3 m.

Bei einem Einbaupool, der bündig mit dem Gelände abschließt (keine sichtbare Wand), haben manche Kommunen den Standpunkt vertreten, dass keine Abstandsfläche anfällt. Das ist aber rechtlich umstritten - im Zweifel gilt der Mindestabstand von 3 m.

Bei einem Aufbaupool (z.B. Stahlwandpool 0,8 m über Gelände): H = 0,8 m, Abstandsfläche = 0,4 × 0,8 = 0,32 m, aber Mindestabstand 3 m gilt. Praktisch: Immer 3 m zur Grenze halten.

Privilegierungsmöglichkeit in Bayern (Art. 6 Abs. 9 BayBO)

Art. 6 Abs. 9 BayBO erlaubt Grenzbebauung für bestimmte Bauwerke. Für Pools greift diese Regelung in der Regel nicht, da sie primär für Garagen und Carports konzipiert ist. Eine Ausnahme kann gelten, wenn der Pool vollständig unter dem Gelände liegt und keine Bauteile über das Gelände ragen - dann ist er baurechtlich kein "Gebäude" und unterliegt nicht den Abstandsflächen.

Pools im Außenbereich Bayern

Im Außenbereich nach § 35 BauGB schließt Art. 57 BayBO die Verfahrensfreiheit explizit aus. Ein Pool im Außenbereich ist daher immer genehmigungspflichtig - und nach § 35 BauGB ist er in den meisten Fällen nicht genehmigungsfähig, da er kein privilegiertes Vorhaben ist.

Ausnahme: Wenn das Grundstück durch eine Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 BauGB) oder einen Bebauungsplan als Innenbereich ausgewiesen wurde.

Schwimmteich in Bayern: Besonderheiten

Schwimmteiche sind baurechtlich anders einzustufen als konventionelle Pools: Sie sind naturnahe Wasserbecken ohne feste Umrandung und gelten in manchen Fällen als "Gartenanlage" statt als "Gebäude". Das kann die Abstandsflächen-Frage entschärfen.

In Bayern ist ein Schwimmteich als Gartenanlage in der Regel genehmigungsfrei - auch wenn er größer als 100 m³ ist. Das gilt aber nicht, wenn der Schwimmteich mit einer aufragenden Stützkonstruktion versehen ist oder andere gebäudeähnliche Merkmale aufweist.

Bei Unsicherheit: Voranfrage beim Bauordnungsamt der Gemeinde - die Einordnung als "Gartenanlage" oder "Gebäude" hängt von der konkreten Ausführung ab.

Bauantrag Bayern: Wenn der Pool doch genehmigungspflichtig ist

Falls Ihr Pool über 100 m³ BRI liegt oder andere Genehmigungsgründe vorliegen, läuft in Bayern das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. Dabei prüft die Behörde planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und die Einheitlichkeit mit dem Bebauungsplan - nicht aber technische Details wie Statik.

Bauantrag Bayern: Unterlagen für Pool
Unterlage Inhalt
Bauantrag (Formular)Ausgefüllter Bayerischer Bauantrag
LageplanAmtl. Lageplan, Maßstab 1:1000
BauzeichnungenGrundriss, Schnitt, Ansichten 1:100
BaubeschreibungMaterial, Abmessungen, Nutzung
Abstandsflächen-NachweisZeichnerisch + rechnerisch

Häufige Fragen: Pool genehmigungsfrei Bayern

Wie groß darf ein genehmigungsfreier Pool in Bayern sein?
In Bayern nach BayBO Art. 57 sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einem Brutto-Rauminhalt bis 100 m³ genehmigungsfrei. Bei einem Pool: Grundfläche × Tiefe + Technikraum = Brutto-Rauminhalt. Ein Pool mit 8 × 4 m × 1,5 m Tiefe = 48 m³ - weit unter der Grenze. Selbst ein 10 × 5 m Pool ist mit 75 m³ noch genehmigungsfrei (ohne Technikraum).
Gilt die 100 m³ Grenze für das Wasservolumen oder den gesamten Bauraum?
Es gilt der Brutto-Rauminhalt der baulichen Anlage - also das Gesamtvolumen einschließlich Wände, Technikraum und allem, was über dem Boden steht. Das Wasservolumen allein ist nicht die maßgebliche Größe. Bei einem erdversenkten Pool, der bündig mit dem Gelände endet und keinen Aufbau hat, ist die Berechnung unkompliziert: Nur die Grubenvolumen zählen.
Brauche ich in Bayern für den Technikraum des Pools eine Genehmigung?
Der Technikraum (Filteranlage, Pumpenschacht) zählt zum Brutto-Rauminhalt der gesamten Pool-Anlage. Wenn der Technikraum unterirdisch (unter Gelände) liegt, zählt er aber in Bayern nicht zum genehmigungspflichtigen Rauminhalt, da er kein "Gebäude" im Sinne des Baurechts ist. Ein oberirdischer Technikschuppen hingegen zählt und muss bei der Volumensberechnung berücksichtigt werden.
Muss mein Pool in Bayern eingezäunt werden?
Bayern hat keine allgemeine gesetzliche Einzäunungspflicht für private Pools. Aus Haftungsgründen und zum Schutz von Kindern (und Tieren) ist eine Absicherung aber dringend empfohlen. Bei einem Pool in einem Wohngebiet, wo Kinder das Grundstück betreten könnten, empfiehlt die Bayerische Bauordnung zumindest eine Abdeckung oder einen Zaun.
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