Länder-Übersicht: Genehmigungsfreiheit
| Bundesland | Grenze (Innenbereich) | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Bayern | 75m³ umbauter Raum | Art. 57 BayBO |
| Hessen | 200m³ (Außenbereich: 50m³) | §63 HBO |
| NRW | 30m² Grundfläche | §62 BauO NRW |
| Baden-Württemberg | 40m³ Brutto-Rauminhalt | §50 LBO BW |
| Niedersachsen | 40m³ Brutto-Rauminhalt | §60 NBauO |
| Brandenburg | 75m³ umbauter Raum | §61 BbgBO |
| Sachsen | 10m² Grundfläche | §61 SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | 20m² Grundfläche | §60 BauO LSA |
| Thüringen | 50m³ umbauter Raum | §60 ThürBO |
| Rheinland-Pfalz | 50m³ Brutto-Rauminhalt | §62 LBauO RLP |
| Schleswig-Holstein | 30m² Grundfläche | §69 LBO SH |
| Hamburg | 30m² Grundfläche | §60 HBauO |
| Saarland | 50m³ umbauter Raum | §61 LBO Saar |
| Bremen | 60m³ Brutto-Rauminhalt | §61 BremLBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | 40m² Grundfläche | §61 LBauO M-V |
| Berlin | 10m² Grundfläche | §61 BauO Bln |
Stand April 2026. Die Werte beziehen sich auf Nebenanlagen im Innenbereich (§34 BauGB) bei Wohnnutzung. Außenbereich und Sondergebiete können abweichen.
Innenbereich vs. Außenbereich
Der Unterschied ist rechtlich erheblich. Im Innenbereich (§34 BauGB: zusammenhängende Bebauung, Grundstück ist in die Ortschaft eingebettet) gelten die oben genannten genehmigungsfreien Grenzen. Im Außenbereich (§35 BauGB: auf dem freien Feld, Randlage ohne Bebauungszusammenhang) sind die Grenzen deutlich enger - oft 50% oder weniger.
Wer unsicher ist, ob sein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt: beim Bauamt nachfragen oder den Flächennutzungsplan der Gemeinde einsehen.
Nutzung entscheidet mit
Selbst wenn das Gartenhaus die Größengrenze nicht überschreitet, kann die geplante Nutzung eine Genehmigungspflicht auslösen:
- Gewerbliche Nutzung: Büro, Atelier, Werkstatt für selbstständige Tätigkeit → genehmigungspflichtig
- Aufenthaltsräume: Räume zum dauerhaften Aufenthalt (Büro, Kinderzimmer) stellen höhere Anforderungen als reine Lagergebäude
- Beherbergung: Ferienwohnung, Gästezimmer → immer genehmigungspflichtig
- Sauna: Saunabetrieb im Gartenhaus gilt meist als eigenständige Nutzungsänderung
Abstandsflächen: Was gilt zur Grundstücksgrenze?
Abstandsflächen gelten für Gartenhäuser auch dann, wenn sie genehmigungsfrei sind. Faustformel: Höhe des Gebäudes × Abstandsfaktor (0,4 in Bayern, 1,0 in vielen anderen Ländern). Mindestabstand fast überall: 3,0m zur Grundstücksgrenze. Ausnahmen möglich mit Zustimmung des Nachbarn (schriftlich).
Besonderheit: In Bayern darf eine privilegierte Nebenanlage (bis 3m Wandhöhe, Länge max. 9m) ohne Abstandsflächen an die Grundstücksgrenze gebaut werden - Grenzbebauung ist dann erlaubt. NRW hat ähnliche Ausnahmen.
Häufige Fragen zur Gartenhaus-Genehmigung
Was bedeutet „genehmigungsfrei" wirklich? ▼
Genehmigungsfrei bedeutet nur, dass kein formeller Bauantrag beim Bauamt gestellt werden muss. Alle anderen Regeln gelten trotzdem: Abstandsflächen zum Nachbarn, Bebauungsplan-Festsetzungen (GRZ, Baugrenzen, Materialvorgaben), Überschwemmungsgebietschutz, Denkmalschutz. Ein "genehmigungsfreies" Gebäude, das gegen den Bebauungsplan verstößt, kann trotzdem abgerissen werden müssen.
Darf ein Gartenhaus bewohnt werden? ▼
Nein, grundsätzlich nicht. Ein Gartenhaus als Nebenanlage darf nicht dauerhaft bewohnt werden. Dafür bräuchte es eine Baugenehmigung als Wohnraum, die andere Anforderungen stellt (Wärmedämmung, Feuchteschutz, Lüftung, Mindestfensterflächen nach LBO). Das kurzfristige gelegentliche Übernachten ("Gäste", Kinder) ist rechtlich grau - als dauerhafter Wohnsitz oder Ferienwohnung nicht erlaubt.
Muss ich das Gartenhaus bei der Grundsteuer angeben? ▼
Feste Gebäude auf dem Grundstück erhöhen in der Regel den Einheitswert und damit die Grundsteuer. In der Praxis werden kleine Gartenhäuser bis ca. 10m² von Kommunen oft nicht gesondert bewertet. Größere Gartenhäuser (ab 20m²) werden bei der Neubewertung im Rahmen der Grundsteuerreform (ab 2025) in den meisten Bundesländern mit einbezogen. Beim Finanzamt nachfragen ist empfehlenswert.
Der unabhängige Hausbau-Ratgeber für private Bauherren in Deutschland. Recherchiert aus Primärquellen, ergänzt durch eigene Bauerfahrung und Bauherren-Interviews. Mehr über die Redaktion →