Die vier Grundgefahren im Detail
Die Wohngebäudeversicherung deckt standardmäßig vier Schadenursachen ab. Was dahinter steckt und wo die Abgrenzungen liegen:
Feuer
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion sind abgedeckt. Auch Schäden durch Rauch, Ruß und Löschmittel nach einem Brand. Wichtig: Blitzschlag allein (ohne Brand) löst in der Regel die Feuer-Versicherung aus, wenn dadurch ein Schaden entsteht. Überspannungsschäden durch Blitz (an Elektrogeräten) sind meistens kein Feuer-Fall - dafür gibt es eine separate Klausel.
Leitungswasser
Schäden durch Leitungswasser aus Zu- und Ableitungen, Heizkörpern und Waschmaschinenanschlüssen. Auch Frost- und Auftauschäden an Leitungen. Nicht gedeckt: Überschwemmung von außen (das ist Elementarschaden), Grundwasser.
Leitungswasserschäden sind statistisch die häufigste Schadensursache in der Wohngebäudeversicherung - und oft teuer. Ein geplatztes Rohr im zweiten Obergeschoss kann alle Decken und Böden des Hauses beschädigen. 30.000 bis 100.000 Euro Schaden sind bei größeren Leitungsschäden keine Seltenheit.
Sturm und Hagel
Gedeckt sind Schäden, wenn der Wind eine Geschwindigkeit von mindestens Windstärke 8 (62 km/h) hat. Darunter gilt es versicherungstechnisch nicht als Sturm. Hagelschäden sind meist ohne Mindest-Korngröße versichert. Gedeckt: Dach abgedeckt, Dachfenster zerstört, durch eindringendes Wasser nach Sturm.
Hagel (Zusatz)
Hagelschäden an der Fassade, an Dacheindeckung und Fenstern. Bei neuen Häusern mit hochwertiger Fassade (Holz, Putz) lohnt sich ein Blick auf Hagel-Deckungsgrade.
Gleitender Neuwert: warum er unverzichtbar ist
Der gleitende Neuwert ist eine Anpassungsklausel, die sicherstellt, dass die Versicherungssumme mit dem Baupreisindex steigt. Ohne diese Klausel passiert Folgendes:
Neubau 2026: Haus wird für 500.000 Euro gebaut und mit diesem Wert versichert. 2036: Ein Totalschaden durch Brand tritt auf. Baukosten sind in 10 Jahren um 30 Prozent gestiegen - das Haus würde jetzt 650.000 Euro kosten. Versicherung zahlt aber nur 500.000 Euro - der Bauherr muss 150.000 Euro aus eigener Tasche zuschießen.
Mit gleitendem Neuwert: Die Versicherungssumme steigt automatisch jedes Jahr entsprechend dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamts. 2036 wäre die Versicherungssumme bei 650.000 Euro - das Haus ist vollständig gedeckt.
1914er-Wert als Berechnungsbasis
Viele Wohngebäudeversicherungen verwenden den sogenannten 1914er-Wert als Berechnungsbasis - einen fiktiven Wert des Gebäudes im Jahr 1914, der durch einen Vervielfältiger auf den aktuellen Neuwert hochgerechnet wird. Dieses System ist branchen-standard, aber für Laien undurchsichtig. Wer den 1914er-Wert kennt und mit dem aktuellen Multiplikator rechnet, kann die Versicherungssumme überprüfen. Versicherer bieten Wohnflächen-basierte Berechnung an, die dieses System umgeht und direkt zum Neuwert führt.
Zusatzbausteine im Überblick
| Baustein | Was wird gedeckt? | Sinnvoll wenn... | Mehrkosten ca. |
|---|---|---|---|
| Elementarschäden | Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben | Lage in Gewässernähe, Hanglage, Überschwemmungsgebiet | + 50 - 300 €/Jahr |
| Überspannungsschäden | Elektronikschäden durch Blitzschlag-Überspannung | Bei teurer Elektronik im Haus | + 20 - 60 €/Jahr |
| Grobe Fahrlässigkeit | Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit des Eigentümers | Immer empfohlen - Ausschluss kann teuer werden | + 30 - 80 €/Jahr |
| Photovoltaik-Anlage | PV-Module als Teil des Gebäudes mitversichert | Bei installierter PV-Anlage | + 50 - 150 €/Jahr |
| Gartengebäude/Carport | Nebengebäude auf dem Grundstück mitversichert | Bei Carport, Gartenhaus, Garage | + 20 - 80 €/Jahr |
Stand: April 2026. Kosten je nach Versicherer, Region und gewähltem Tarif.
Kosten 2026: Was ein EFH kostet
Die Jahresprämie für ein Einfamilienhaus hängt von mehreren Faktoren ab: Wohnfläche, Baujahr, Bauweise, Dachform, Region und gewählte Bausteine.
Beispielrechnungen (Stand April 2026)
| Haus | Wohnfläche | Grundschutz | Mit Elementar |
|---|---|---|---|
| Neubau EFH, Massiv, Pultdach | 130 qm | 280 - 400 €/Jahr | 350 - 550 €/Jahr |
| Neubau EFH, Massiv, Satteldach | 160 qm | 330 - 480 €/Jahr | 420 - 650 €/Jahr |
| Neubau EFH, Holzrahmenbau | 150 qm | 350 - 520 €/Jahr | 450 - 700 €/Jahr |
| Großes EFH mit Keller | 200 qm | 420 - 620 €/Jahr | 550 - 850 €/Jahr |
Stand: April 2026. Ohne PV-Anlage oder Carport-Zusatz. Regionale Unterschiede bis 30 Prozent möglich.
Regionale Unterschiede
Wohngebäudeversicherung ist regional sehr unterschiedlich bepreist. Norddeutschland (Sturmrisiko), Bayern (Schneelast, Überschwemmung) und NRW (Bergbaugebiet) sind tendenziell teurer als Baden-Württemberg oder Sachsen. In Risikogebieten nach ZÜRS-Klassifizierung steigen die Prämien erheblich.
Die Unterversicherungs-Falle
Unterversicherung ist das gefährlichste Problem in der Wohngebäudeversicherung - und es trifft besonders Häuser, die vor 2010 errichtet wurden und deren Versicherungssumme seitdem nicht angepasst wurde.
Wie Unterversicherung entsteht
Konkret: Ein Haus wurde 2005 gebaut und mit 280.000 Euro versichert. Baukosten sind seitdem um rund 60 Prozent gestiegen (Baupreisindex 2005 bis 2026). Der tatsächliche Wiederaufbauwert liegt heute bei etwa 450.000 Euro. Die Versicherung zahlt aber nur proportional - bei einem Schaden von 100.000 Euro werden nur 280.000 / 450.000 = 62 Prozent erstattet, also 62.000 Euro statt 100.000 Euro.
Unterversicherungs-Schutzklausel
Wer eine Versicherung mit gleitendem Neuwert hat, ist gegen Unterversicherung geschützt - die Summe wird jährlich automatisch angepasst. Wer eine ältere Police mit fixer Summe hat, sollte diese dringend prüfen und ggf. anpassen. Die meisten Versicherer bieten eine Unterversicherungsverzichts-Klausel an, wenn der Vertrag auf Neuwert-Basis umgestellt wird.
Checkliste: Worauf beim Abschluss achten?
- Gleitender Neuwert als Basis. Pflicht für Neubauten und ältere Gebäude ohne regelmäßige Anpassung.
- Elementarschaden-Baustein prüfen. Lage auf ZÜRS-Karte prüfen - in Risikogebieten unbedingt einschließen.
- Grobe Fahrlässigkeit mitversichern. Ohne diesen Baustein kann die Versicherung bei fahrlässig verursachten Schäden die Leistung kürzen.
- PV-Anlage separat prüfen. Nicht jede Police schließt PV-Anlagen automatisch ein. Bei installierter oder geplanter Anlage explizit nachfragen.
- Selbstbeteiligung abwägen. 500 oder 1.000 Euro Selbstbeteiligung reduzieren die Prämie - macht Sinn, wenn kleine Schäden selbst getragen werden können und die Versicherung für große Fälle reserviert bleibt.
- Nebengebäude einschließen. Carport, Gartenhaus, Garage: prüfen, ob im Vertrag enthalten oder Zusatz nötig.
- Kündigungsfristen kennen. Wohngebäudeversicherungen haben meist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahrestag. Wer wechseln will, muss rechtzeitig handeln.
FAQ - Wohngebäudeversicherung 2026
Wann muss die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden?
Was ist der gleitende Neuwert und warum ist er wichtig?
Ist Elementarschadenversicherung in der Wohngebäudeversicherung enthalten?
Was deckt die Wohngebäudeversicherung nicht ab?
Wann lohnt sich ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung?
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
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