Was deckt die Bauleistungsversicherung?
Die Bauleistungsversicherung ist eine Allgefahren-Versicherung für das Bauwerk: sie greift bei allen Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu normalen Sachversicherungen, die nur benannte Risiken abdecken.
Gedeckte Schäden im Überblick
- Naturgefahren: Sturm, Hagel, Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch - sofern das Grundstück nicht in einem offensichtlichen Risikogebiet liegt, für das ein expliziter Ausschluss besteht.
- Vandalismus und Sabotage: Mutwillige Beschädigung des Rohbaus durch Unbefugte - besonders relevant bei längeren Baupausen oder exponierten Bauplätzen.
- Diebstahl von eingebautem Material: Kupferleitungen, bereits verbaute Heizungsteile, Dachziegel, Fensterrahmen. Freies Lagermaterial ist eingeschränkter gedeckt.
- Unvorhergesehene technische Schäden: Einsturz durch Konstruktionsfehler-Folgen, Beschädigungen bei Bauarbeiten, Transportschäden auf der Baustelle.
- Folgeschäden durch Witterung: Wenn durch nicht rechtzeitig geschlossene Öffnungen Wasser eindringt und Mauerwerk oder Beton beschädigt werden.
Konkrete Schadenbeispiele
| Schaden | Ursache | Typische Schadenhöhe |
|---|---|---|
| Einsturz Gerüst durch Sturm | Orkan-Windgeschwindigkeiten | 15.000 - 80.000 € |
| Rohbau durch Starkregen geflutet | Extremregen vor Dach-Abschluss | 20.000 - 100.000 € |
| Diebstahl Kupferrohr-Installation | Einbruch Baustelle | 8.000 - 30.000 € |
| Vandalismus am Rohbau | Unbefugte Personen | 5.000 - 50.000 € |
| Schneedruck-Schaden Dach | Außergewöhnliche Schneelast | 10.000 - 40.000 € |
Stand: April 2026. Schadenhöhen je nach Bauphase, Bausumme und Art des Schadens.
Was ist ausgeschlossen?
Auch eine Allgefahren-Versicherung hat Ausschlüsse. Die wichtigsten:
- Mängel aus fehlerhafter Bauausführung: Wenn ein Handwerker schlecht arbeitet und dadurch das Mauerwerk rissig wird, ist das ein Gewährleistungsfall beim Handwerker - nicht versichert in der BLV.
- Normaler Verschleiß: Schäden durch gewöhnliche Witterungseinwirkung über Zeit, die planungsgemäß zu erwarten sind.
- Planungs- und Konstruktionsfehler: Wenn der Statiker falsch geplant hat und das Bauwerk deshalb Probleme zeigt, greift die BLV nicht - hier haften Planer und Statiker nach BGB.
- Kriegs- und politische Risiken: Standardausschluss in allen Versicherungsverträgen.
- Schäden in bekannten Überschwemmungsgebieten: Wer in einer ZÜRS-Klasse-3- oder -4-Zone baut, bekommt Hochwasserschutz oft nur mit erheblichem Aufschlag oder gar nicht.
Kosten der Bauleistungsversicherung 2026
Die BLV-Prämie richtet sich nach der versicherten Bausumme und der Bauzeit. Grundstruktur: 0,5 bis 1 Promille der Bausumme für eine Bauzeit von 12 Monaten. Bei längerer Bauzeit entsprechend höhere Prämie.
Preistabelle nach Bausumme (Stand April 2026)
| Bausumme | Bauzeit | Prämie ca. | Deckungssumme |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 12 Monate | 100 - 200 € | 200.000 € |
| 350.000 € | 18 Monate | 175 - 350 € | 350.000 € |
| 500.000 € | 18 Monate | 250 - 500 € | 500.000 € |
| 700.000 € | 24 Monate | 350 - 700 € | 700.000 € |
Stand: April 2026. Einmalige Prämie für die gesamte Bauzeit. Aktuelle Angebote beim jeweiligen Versicherer einholen.
BLV und Bauherrenhaftpflicht als Paket
Viele Versicherer bieten beide Policen im Kombipaket an - das ist in der Regel günstiger als zwei separate Abschlüsse. Typischer Kombi-Preis: 400 bis 700 Euro für ein EFH mit 400.000 bis 500.000 Euro Bausumme und 18 Monaten Bauzeit.
Wer schließt die BLV ab?
Beim Bauträger-Kauf
In der Regel schließt der Bauträger die BLV für das gesamte Bauprojekt ab und bezeichnet sie als Teil des Angebots. Der Bauherr sollte aber nachhaken: Ist er als Mitversicherter aufgeführt? Was sind die Deckungssummen? Läuft die Police bis zur Abnahme durch? Pauschale Zusagen sind hier gefährlich - eine Kopie der Police oder zumindest eine schriftliche Bestätigung der wesentlichen Konditionen einholen.
Beim Architektenbau mit Einzelgewerken
Hier ist der Bauherr selbst für die Versicherung zuständig. Der Architekt hat keine Verpflichtung, sie abzuschließen - und tut es in der Regel auch nicht. Wer mit mehreren Einzelgewerken baut, trägt das gesamte Bauwerks-Risiko selbst. Der Abschluss einer eigenen BLV ist hier zwingend.
Beim Generalunternehmer
Ähnlich wie beim Bauträger kann der GU eine eigene BLV haben. Auch hier gilt: schriftliche Bestätigung und Prüfung der Konditionen. Wenn der GU insolvent geht, läuft seine BLV-Police möglicherweise weiter - aber die Regulierung wird kompliziert. Eine eigene Police bietet hier mehr Sicherheit.
Tipps zum Abschluss
- Bausumme vollständig angeben. Die Deckungssumme muss dem tatsächlichen Bauvolumen entsprechen. Wer zu niedrig versichert, bekommt im Schadenfall nur einen Anteil.
- Bauzeit realistisch kalkulieren. Deutschlands Häuser brauchen im Schnitt 14 Monate - lieber 18 angeben und sicher gehen. Eine Verlängerung ist zwar möglich, aber mit Mehrkosten verbunden.
- Diebstahl-Deckung prüfen. Nicht alle Tarife decken Diebstahl von Baumaterial vollständig ab. Bei teuren Materialien (Kupfer, hochwertige Fensterkonstruktionen) explizit nachfragen.
- Schadenmeldepflichten kennen. Schäden müssen sofort nach Entdeckung gemeldet werden. Wer tagelang wartet, riskiert Leistungskürzung oder -ablehnung.
- BLV nicht mit der Feuerrohbau-Versicherung verwechseln. Die Feuerrohbau-Versicherung deckt nur Brandschäden - die BLV deckt das gesamte Spektrum unvorhergesehener Schäden.
FAQ - Bauleistungsversicherung 2026
Ist die Bauleistungsversicherung Pflicht?
Deckt die BLV auch Diebstahl von Baumaterialien?
Was passiert, wenn der Bauunternehmer bereits eine Bauleistungsversicherung hat?
Wie lange gilt die Bauleistungsversicherung?
Werden Schäden durch schlechte Handwerksarbeit gedeckt?
Der unabhängige Hausbau-Ratgeber für private Bauherren in Deutschland. Recherchiert aus Primärquellen, ergänzt durch eigene Bauerfahrung und Bauherren-Interviews. Mehr über die Redaktion →