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Versicherung

Bauleistungsversicherung 2026: Leistungsumfang, Kosten, Abschluss

Der Rohbau ist nach einem Sturm beschädigt, Baumaterial gestohlen, der Keller durch Starkregen geflutet: die Bauleistungsversicherung deckt diese Risiken ab. Was sie kostet und worauf man beim Abschluss nicht verzichten sollte.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 29. April 2026 10 Min Lesezeit
Rohbau in der Bauphase mit Gerüst - Bauleistungsversicherung
Der Rohbau ist monatelang Wind, Regen und Vandalismus ausgesetzt - die Bauleistungsversicherung schützt dieses Investment.
0,5 - 1 ‰
Prämie der Bausumme (einmalig)
200 - 400 €
Kosten typisch bei 400.000 € Bausumme
Baubeginn
Ab wann gültig bis zur förmlichen Abnahme

Was deckt die Bauleistungsversicherung?

Die Bauleistungsversicherung ist eine Allgefahren-Versicherung für das Bauwerk: sie greift bei allen Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu normalen Sachversicherungen, die nur benannte Risiken abdecken.

Gedeckte Schäden im Überblick

  • Naturgefahren: Sturm, Hagel, Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch - sofern das Grundstück nicht in einem offensichtlichen Risikogebiet liegt, für das ein expliziter Ausschluss besteht.
  • Vandalismus und Sabotage: Mutwillige Beschädigung des Rohbaus durch Unbefugte - besonders relevant bei längeren Baupausen oder exponierten Bauplätzen.
  • Diebstahl von eingebautem Material: Kupferleitungen, bereits verbaute Heizungsteile, Dachziegel, Fensterrahmen. Freies Lagermaterial ist eingeschränkter gedeckt.
  • Unvorhergesehene technische Schäden: Einsturz durch Konstruktionsfehler-Folgen, Beschädigungen bei Bauarbeiten, Transportschäden auf der Baustelle.
  • Folgeschäden durch Witterung: Wenn durch nicht rechtzeitig geschlossene Öffnungen Wasser eindringt und Mauerwerk oder Beton beschädigt werden.

Konkrete Schadenbeispiele

SchadenUrsacheTypische Schadenhöhe
Einsturz Gerüst durch SturmOrkan-Windgeschwindigkeiten15.000 - 80.000 €
Rohbau durch Starkregen geflutetExtremregen vor Dach-Abschluss20.000 - 100.000 €
Diebstahl Kupferrohr-InstallationEinbruch Baustelle8.000 - 30.000 €
Vandalismus am RohbauUnbefugte Personen5.000 - 50.000 €
Schneedruck-Schaden DachAußergewöhnliche Schneelast10.000 - 40.000 €

Stand: April 2026. Schadenhöhen je nach Bauphase, Bausumme und Art des Schadens.

Was ist ausgeschlossen?

Auch eine Allgefahren-Versicherung hat Ausschlüsse. Die wichtigsten:

  • Mängel aus fehlerhafter Bauausführung: Wenn ein Handwerker schlecht arbeitet und dadurch das Mauerwerk rissig wird, ist das ein Gewährleistungsfall beim Handwerker - nicht versichert in der BLV.
  • Normaler Verschleiß: Schäden durch gewöhnliche Witterungseinwirkung über Zeit, die planungsgemäß zu erwarten sind.
  • Planungs- und Konstruktionsfehler: Wenn der Statiker falsch geplant hat und das Bauwerk deshalb Probleme zeigt, greift die BLV nicht - hier haften Planer und Statiker nach BGB.
  • Kriegs- und politische Risiken: Standardausschluss in allen Versicherungsverträgen.
  • Schäden in bekannten Überschwemmungsgebieten: Wer in einer ZÜRS-Klasse-3- oder -4-Zone baut, bekommt Hochwasserschutz oft nur mit erheblichem Aufschlag oder gar nicht.

Kosten der Bauleistungsversicherung 2026

Die BLV-Prämie richtet sich nach der versicherten Bausumme und der Bauzeit. Grundstruktur: 0,5 bis 1 Promille der Bausumme für eine Bauzeit von 12 Monaten. Bei längerer Bauzeit entsprechend höhere Prämie.

Preistabelle nach Bausumme (Stand April 2026)

BausummeBauzeitPrämie ca.Deckungssumme
200.000 €12 Monate100 - 200 €200.000 €
350.000 €18 Monate175 - 350 €350.000 €
500.000 €18 Monate250 - 500 €500.000 €
700.000 €24 Monate350 - 700 €700.000 €

Stand: April 2026. Einmalige Prämie für die gesamte Bauzeit. Aktuelle Angebote beim jeweiligen Versicherer einholen.

BLV und Bauherrenhaftpflicht als Paket

Viele Versicherer bieten beide Policen im Kombipaket an - das ist in der Regel günstiger als zwei separate Abschlüsse. Typischer Kombi-Preis: 400 bis 700 Euro für ein EFH mit 400.000 bis 500.000 Euro Bausumme und 18 Monaten Bauzeit.

Wer schließt die BLV ab?

Beim Bauträger-Kauf

In der Regel schließt der Bauträger die BLV für das gesamte Bauprojekt ab und bezeichnet sie als Teil des Angebots. Der Bauherr sollte aber nachhaken: Ist er als Mitversicherter aufgeführt? Was sind die Deckungssummen? Läuft die Police bis zur Abnahme durch? Pauschale Zusagen sind hier gefährlich - eine Kopie der Police oder zumindest eine schriftliche Bestätigung der wesentlichen Konditionen einholen.

Beim Architektenbau mit Einzelgewerken

Hier ist der Bauherr selbst für die Versicherung zuständig. Der Architekt hat keine Verpflichtung, sie abzuschließen - und tut es in der Regel auch nicht. Wer mit mehreren Einzelgewerken baut, trägt das gesamte Bauwerks-Risiko selbst. Der Abschluss einer eigenen BLV ist hier zwingend.

Beim Generalunternehmer

Ähnlich wie beim Bauträger kann der GU eine eigene BLV haben. Auch hier gilt: schriftliche Bestätigung und Prüfung der Konditionen. Wenn der GU insolvent geht, läuft seine BLV-Police möglicherweise weiter - aber die Regulierung wird kompliziert. Eine eigene Police bietet hier mehr Sicherheit.

Tipps zum Abschluss

  • Bausumme vollständig angeben. Die Deckungssumme muss dem tatsächlichen Bauvolumen entsprechen. Wer zu niedrig versichert, bekommt im Schadenfall nur einen Anteil.
  • Bauzeit realistisch kalkulieren. Deutschlands Häuser brauchen im Schnitt 14 Monate - lieber 18 angeben und sicher gehen. Eine Verlängerung ist zwar möglich, aber mit Mehrkosten verbunden.
  • Diebstahl-Deckung prüfen. Nicht alle Tarife decken Diebstahl von Baumaterial vollständig ab. Bei teuren Materialien (Kupfer, hochwertige Fensterkonstruktionen) explizit nachfragen.
  • Schadenmeldepflichten kennen. Schäden müssen sofort nach Entdeckung gemeldet werden. Wer tagelang wartet, riskiert Leistungskürzung oder -ablehnung.
  • BLV nicht mit der Feuerrohbau-Versicherung verwechseln. Die Feuerrohbau-Versicherung deckt nur Brandschäden - die BLV deckt das gesamte Spektrum unvorhergesehener Schäden.

FAQ - Bauleistungsversicherung 2026

Ist die Bauleistungsversicherung Pflicht?
Nein, sie ist keine gesetzliche Pflicht. Bei Bauträger-Projekten schließt der Bauträger sie meist von sich aus ab. Beim eigenverantwortlichen Bau (Architekt + Einzelgewerke) muss der Bauherr selbst tätig werden. Banken verlangen sie manchmal als Kreditbedingung. Wirtschaftlich ist sie bei jedem Bau dringend empfohlen - der Schutz überwiegt die Kosten von 0,5 bis 1 Promille der Bausumme bei weitem.
Deckt die BLV auch Diebstahl von Baumaterialien?
Ja, aber mit Einschränkungen. Gedeckt ist der Diebstahl von fest verbauten oder zur unmittelbaren Verbauung bereitliegenden Materialien. Lagermaterial auf nicht gesichertem Gelände ist oft nur eingeschränkt oder mit gesondertem Zuschlag gedeckt. Im Zweifelsfall die Polizei informieren und die Versicherung sofort benachrichtigen - Dokumentation ist entscheidend.
Was passiert, wenn der Bauunternehmer bereits eine Bauleistungsversicherung hat?
Wenn der Generalunternehmer oder Bauträger eine eigene BLV hat, die auch den Bauherrn als Mitversicherten nennt, ist eine separate Versicherung durch den Bauherrn nicht nötig. Diesen Status aber schriftlich bestätigen lassen - mündliche Zusagen reichen bei Schadenfällen nicht. In der Praxis sind die Leistungen und Deckungssummen in den GU-Policen oft geringer als in einer maßgeschneiderten Bauherren-Police.
Wie lange gilt die Bauleistungsversicherung?
Die BLV gilt von Baubeginn bis zur Abnahme des Bauwerks. Verlängerungen sind möglich, kosten aber zusätzliche Prämie. Bei typischen EFH-Projekten mit 12 bis 18 Monaten Bauzeit ist die Laufzeit entsprechend zu wählen. Verzögerungen im Bau sollten der Versicherung gemeldet werden - sonst läuft der Schutz aus, während noch gebaut wird.
Werden Schäden durch schlechte Handwerksarbeit gedeckt?
Nein. Mängel, die auf Fehler des Unternehmers zurückzuführen sind, fallen unter die Gewährleistungspflicht des Unternehmers - nicht unter die BLV. Die BLV deckt unvorhergesehene äußere Einflüsse (Sturm, Vandalismus) und bestimmte technische Risiken (Baufehler-Folgeschäden in bestimmten Konstellationen). Eine klare Abgrenzung ist im Schadenfall oft strittig und sollte dann mit dem Sachverständigen der Versicherung besprochen werden.
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Der unabhängige Hausbau-Ratgeber für private Bauherren in Deutschland. Recherchiert aus Primärquellen, ergänzt durch eigene Bauerfahrung und Bauherren-Interviews. Mehr über die Redaktion →