Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 das zentrale Bundesgesetz für die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es regelt drei Felder, die bis dahin in drei Gesetzen verteilt waren: die Energiesparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Mit der Bündelung gibt es ein einziges Anforderungs- und Nachweisregime für Bauherren, Architekten und Behörden.
Das Gesetz definiert für jeden Neubau einen Maximal-Primärenergiebedarf, einen Maximal-Transmissionswärmeverlust, einen Mindestanteil erneuerbarer Energien an der Heizung sowie konkrete Anforderungen an Hülle, Lüftung und Anlagentechnik. Für Bestandsgebäude greifen die Anforderungen erst bei energetischer Modernisierung oder Heizungstausch.
Das GEG arbeitet mit dem Konzept des Referenzgebäudes nach Anlage 1: für jeden Neubau wird gedanklich ein Vergleichsgebäude mit definierter Bauausführung berechnet. Der Jahres-Primärenergiebedarf des realen Gebäudes darf maximal 55 Prozent des Referenzwerts betragen, der Transmissionswärmeverlust maximal 70 Prozent. So entsteht Flexibilität: Wer eine schlechtere Außenwand verbaut, kann das durch bessere Fenster oder eine effizientere Heizung kompensieren - solange die Gesamtkennzahlen stimmen.
Von der EnEV zum GEG - die Historie
Die deutsche Bauenergie-Regulatorik begann 1977 mit der ersten Wärmeschutzverordnung (WSchV), eine Reaktion auf die Ölkrise 1973. Sie definierte erstmals Mindeststandards für Außenwand und Dach. 1995 verschärfte die WSchV 95 die Anforderungen, 2002 löste die Energiesparverordnung (EnEV) sie ab und führte den Begriff Primärenergiebedarf ein.
Die EnEV wurde mehrfach reformiert: 2007 Pflicht zum Energieausweis, 2009 Verschärfung um 30 Prozent, 2014 weitere Verschärfung um 25 Prozent für Neubauten ab 2016. Parallel galt seit 2009 das EEWärmeG mit Pflicht zu erneuerbaren Energien bei Neubau-Heizungen. 2020 wurden EnEV, EnEG und EEWärmeG zum GEG zusammengeführt.
Das GEG selbst wurde bereits zweimal reformiert: 2023 mit der großen Heizungsgesetz-Novelle (65-EE-Pflicht) und 2024 mit Klarstellungen zur Bestandssanierung. Eine weitere Anpassung ist 2026 wahrscheinlich, weil die Anforderungen an die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) über Zwischenstände bis 2050 hochgeschraubt werden müssen. Mehr unter Heizungsgesetz.
Was das GEG im Neubau verlangt
Für jeden Neubau gelten 2026 vier Hauptanforderungen, die kumulativ einzuhalten sind. Wer eine davon verfehlt, erhält die Baugenehmigung nicht oder verliert sie nach Fertigstellung im Rahmen der Bauüberprüfung.
1. Jahres-Primärenergiebedarf maximal 55 Prozent des Referenzgebäudes
Der Primärenergiebedarf ist die Energie, die das Gebäude einschließlich Verluste in der Energieumwandlung benötigt. Strom hat einen Primärenergiefaktor von 1,8 (für 2026 abgesenkt auf 1,6 nach Diskussion), Erdgas 1,1, Pellets 0,2, Solarthermie 0,0. Wer mit Wärmepumpe heizt, profitiert vom günstigen Strom-Faktor multipliziert mit JAZ - ein wesentlicher Grund, warum die Wärmepumpe rechnerisch dominiert.
2. Transmissionswärmeverlust maximal 70 Prozent des Referenzwerts
Der Transmissionswärmeverlust H'T quantifiziert die Wärmeverluste durch die Hülle. Er hängt direkt von den U-Werten und der Geometrie ab. Wer eine kompakte Form (Würfel, einfaches Satteldach) baut, hat es leichter als bei verspielter Architektur mit vielen Vor- und Rücksprüngen. Faustregel: kompakte Form spart 5 bis 10 Prozent Transmissionswärmeverlust gegenüber gleicher Wohnfläche in komplexer Geometrie.
3. 65 Prozent erneuerbare Energien für die Heizung
Seit 1. Januar 2024 für jede neu eingebaute Heizung im Neubau. Bei Wärmepumpe automatisch erfüllt (gilt zu 100 Prozent als erneuerbar). Bei Pellet ebenso. Bei Hybridheizung muss der erneuerbare Anteil rechnerisch nachgewiesen werden. Detail unter Heizungsgesetz und Hybridheizung.
4. Anforderungen an die Anlagentechnik
Pumpen müssen Hocheffizienzpumpen sein, hydraulischer Abgleich Pflicht, Heizungsanlagen müssen einer fachgerechten Inbetriebnahme unterzogen werden. Lüftungsanlagen müssen Wärmerückgewinnung haben, sobald sie zentral und mechanisch sind. Bei Klima- und Kühlanlagen gelten Effizienzanforderungen nach EU-Ökodesign-Richtlinie.
GEG im Bestand - was bei Sanierung gilt
Im Bestand greift das GEG, wenn größer saniert wird oder die Heizung getauscht wird. Drei Hauptpflichten:
Bauteilanforderungen bei Sanierung
| Bauteil | Max. U-Wert nach Sanierung | Auslöser |
|---|---|---|
| Außenwand | 0,24 W/(m²K) | mehr als 10 % Fläche bearbeitet |
| Oberste Geschossdecke | 0,24 W/(m²K) | Pflicht ab 2015 (begehbar) |
| Dach | 0,20 W/(m²K) | mehr als 10 % Fläche bearbeitet |
| Bodenplatte | 0,30 W/(m²K) | mehr als 10 % Fläche bearbeitet |
| Fenster | 1,3 W/(m²K) | vollständiger Austausch |
Heizungstausch im Bestand
Beim Heizungsdefekt im Bestand greift die 65-EE-Pflicht abhängig von der kommunalen Wärmeplanung. Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner) müssen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis 2028. Bis dahin gelten Übergangsregelungen: defekte Heizungen dürfen mit fossiler Technik repariert oder ersetzt werden, sofern sie technisch noch reparabel sind. Eine Vollerneuerung mit reiner Gas- oder Ölheizung ist auch im Bestand seit 2024 nur in eng begrenzten Härtefällen möglich.
Außerbetriebnahme alter Heizungen
Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen nach § 72 GEG außer Betrieb genommen werden. Ausnahmen: Niedertemperatur-Kessel und Brennwertkessel sowie selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, sofern der Eigentümer dort schon vor dem 1. Februar 2002 lebte. Bei Eigentümerwechsel gilt die Ausnahme nicht weiter - der neue Eigentümer hat zwei Jahre Zeit, die alte Heizung zu ersetzen.
Die 65-Prozent-erneuerbar-Pflicht im Detail
Die größte Neuerung der GEG-Reform 2024. § 71 GEG schreibt vor, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken muss. Das ist im Neubau seit 2024 verpflichtend, im Bestand abhängig von der kommunalen Wärmeplanung gestaffelt.
Anerkannte Erfüllungsoptionen
- Wärmepumpe (alle Bauformen): gilt zu 100 Prozent als erneuerbar. Mehr unter Wärmepumpe.
- Anschluss an Wärmenetz: wenn das Netz selbst auf 65 Prozent erneuerbar oder Abwärme umgestellt ist. Mehr unter Fernwärme Neubau.
- Solarthermie mit Spitzenlast-Backup: selten praktikabel, weil Solarthermie selten 65 Prozent abdecken kann. Mehr unter Solarthermie.
- Stromdirektheizung: nur in EH 40 oder besser zulässig, weil sonst Primärenergiebilanz nicht erfüllbar.
- Biomasse-Heizung: Pellet, Holzhackschnitzel, Scheitholz. Mehr unter Pelletheizung.
- Hybridheizung: Wärmepumpe oder Solarthermie als Hauptanlage plus Gas- oder Öl-Spitzenlast. Mehr unter Hybridheizung.
- Wasserstoffready-Heizung: nur dort, wo der Versorger einen verbindlichen Wasserstoff-Netzplan vorlegt. Praktisch sehr selten genehmigungsfähig.
- Grüne Gase im Wärmenetz: Biogas oder Biomethan mit Versorger-Nachweis - selten praktikabel im Einzelhaus, häufiger in Quartiersnetzen.
Härtefall-Regelungen
Die Pflicht greift nicht, wenn die Investition wirtschaftlich nicht vertretbar ist - definiert als Mehrkosten gegenüber einer fossilen Vergleichsanlage, die in einer 15-Jahres-Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht durch Energie-Einsparung amortisiert werden. In der Praxis prüft der Energieberater die Wirtschaftlichkeit, im Streitfall die Bauaufsichtsbehörde. Härtefall-Zahlen aus 2025: rund 4 Prozent aller Anträge wurden als Härtefall anerkannt.
Effizienzhaus-Stufen verständlich
Neben dem GEG-Mindeststandard gibt es Effizienzhaus-Stufen, die die KfW als Förderkriterien definiert. Die Zahl gibt den Primärenergiebedarf in Prozent eines GEG-konformen Referenzgebäudes an. Effizienzhaus 55 bedeutet: 55 Prozent des Referenzgebäudes - rein rechnerisch identisch mit dem aktuellen GEG-Mindeststandard.
Übersicht der Effizienzhaus-Stufen
| Stufe | Primärenergie | Transmissionswärme | Förderung 2026 |
|---|---|---|---|
| EH 70 | 70 % Referenz | 85 % Referenz | nicht gefördert |
| EH 55 | 55 % Referenz | 70 % Referenz | nicht gefördert (= GEG) |
| EH 40 | 40 % Referenz | 55 % Referenz | KfW 297, Tilgungszuschuss 5 % |
| EH 40 NH | 40 % Referenz | 55 % Referenz | KfW 297/298, Tilgungszuschuss 5 - 12,5 % |
| EH 40 Plus | 40 % Referenz, plus PV+Speicher+KWL | 55 % Referenz | nicht mehr separat gefördert |
Stand: April 2026. Tilgungszuschuss bezieht sich auf KfW-Darlehen bis 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Was das NH bei EH 40 bedeutet
NH steht für Nachhaltigkeitsklasse - das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS). Es verlangt zusätzlich zum Energiestandard eine Lebenszyklus-Bewertung der Baustoffe, eine Zertifizierung nach BNB, DGNB oder NaWoh und einen QNG-Nachweis. Mehrkosten gegenüber EH 40 ohne NH: 5.000 bis 10.000 Euro für Zertifizierung, plus 10.000 bis 25.000 Euro für nachhaltigere Baustoffwahl. Mehr unter Nachhaltige Baustoffe und KfW 297/298.
U-Wert-Tabelle aller Bauteile gegen GEG-Mindeststandard
Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie viel Wärme pro Quadratmeter und Kelvin Temperaturdifferenz durch ein Bauteil verloren geht. Je niedriger, desto besser gedämmt. Die folgenden Werte sind nach GEG für das Referenzgebäude gesetzt; im konkreten Bauvorhaben darf einzelnes Bauteil schlechter sein, solange Primärenergie und Transmissionswärme insgesamt im Rahmen bleiben.
| Bauteil | GEG-Referenz | EH 55 | EH 40 NH | Beispiel-Aufbau |
|---|---|---|---|---|
| Außenwand | 0,28 | 0,20 | 0,15 | 36,5 cm Mauerwerk plus 16 cm WDVS |
| Außenwand monolithisch | 0,28 | 0,20 | 0,15 | 42,5 cm Poroton-T7 |
| Steildach | 0,20 | 0,16 | 0,12 | 22 cm Zwischensparren plus 8 cm Aufsparren |
| Flachdach | 0,20 | 0,16 | 0,12 | 24 cm PUR/PIR oder Holzfaser |
| Bodenplatte gegen Erdreich | 0,35 | 0,28 | 0,18 | 15 cm Perimeterdämmung XPS |
| Kellerdecke unbeheizt | 0,30 | 0,25 | 0,18 | 12 cm EPS Unterseite |
| Fenster (Uw-Wert Fenster gesamt) | 1,3 | 0,95 | 0,80 | 3-fach-Verglasung mit Warm-Edge |
| Verglasung (Ug-Wert Glas) | 1,1 | 0,7 | 0,5 | 3-fach-Verglasung mit Argon/Krypton |
| Haustür | 1,8 | 1,3 | 1,0 | gedämmte Tür mit warmer Schwelle |
| Dachflächenfenster | 1,4 | 1,1 | 0,95 | 3-fach-Verglastes Velux Premium |
Stand: April 2026. U-Werte in W/(m²K). Beispiel-Aufbauten als Orientierung, individuelle Bauplanung kann abweichen.
Wärmebrücken-Zuschlag - der oft übersehene Posten
Wärmebrücken sind Stellen mit lokal höherem Wärmeverlust: Fensteranschluss, Dachsparren, Auskragungen wie Balkone, Übergänge Bodenplatte/Wand. Pauschal wird im GEG-Nachweis ein Zuschlag von 0,10 W/(m²K) angesetzt. Wer den Zuschlag durch Detail-Berechnung unterbieten will, weist eine Wärmebrücken-Zuordnung nach Beiblatt 2 zu DIN 4108 oder eine direkte 2D-Berechnung nach DIN EN ISO 10211 nach. Aufwand: 1.500 bis 3.000 Euro Energieberater-Honorar, dafür rund 5 bis 8 Prozent Energiebedarf-Verbesserung.
Luftdichtheit und Lüftungspflicht
Die GEG-Anforderung an die Luftdichtheit wird über den n50-Wert ausgedrückt - wie oft pro Stunde das Innenluftvolumen bei 50 Pascal Druckdifferenz ausgetauscht wird. Je niedriger, desto dichter.
Anforderungen nach Luftwechsel
| Standard | n50-Wert max. | Praxis-Niveau erreichbar |
|---|---|---|
| Mit Lüftungsanlage | 1,5 h⁻¹ | 0,8 - 1,2 h⁻¹ |
| Ohne Lüftungsanlage | 3,0 h⁻¹ | 2,0 - 2,8 h⁻¹ |
| EH 55 | 1,0 h⁻¹ | 0,5 - 0,9 h⁻¹ |
| EH 40 NH | 0,6 h⁻¹ | 0,3 - 0,6 h⁻¹ |
| Passivhaus | 0,6 h⁻¹ | 0,2 - 0,5 h⁻¹ |
Blower-Door-Messung als Pflicht-Nachweis
Die Blower-Door-Messung weist die Luftdichtheit nach - Gebläse erzeugt 50 Pascal Über- oder Unterdruck, daraus wird der Luftvolumenstrom gemessen. Pflicht in zwei Fällen: bei Effizienzhäusern als Förderbedingung und bei Häusern ohne Lüftungsanlage als Nachweis der maximalen Lecks. Empfohlen sind zwei Messungen: eine Vorab-Messung zur Leck-Suche vor der Innenwand-Verkleidung (Reparatur möglich) und eine Abnahme-Messung nach Fertigstellung. Kosten: 400 bis 700 Euro pro Messung.
Lüftungspflicht in luftdichten Häusern
Sobald die Luftdichtheit unter 1,0 h⁻¹ liegt, ist Fensterlüftung nicht mehr ausreichend. § 9 GEG fordert dann ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. In der Praxis bedeutet das: zentrale KWL mit Wärmerückgewinnung, dezentrale Einzelraum-Lüfter oder Abluftanlagen mit Außenluft-Durchlässen. Mehr unter Kontrollierte Wohnraumlüftung.
Sommerlicher Wärmeschutz nach § 14 GEG
Mit zunehmender Sommerhitze gewinnt der sommerliche Wärmeschutz an Bedeutung. § 14 GEG fordert einen rechnerischen Nachweis, dass das Gebäude die Sonnenstrahlung im Sommer in einem zumutbaren Rahmen abhält - sonst überhitzen Räume und müssen aktiv gekühlt werden, was den Energiebedarf erhöht.
Zwei Nachweisverfahren
- Vereinfachtes Verfahren nach DIN 4108-2: für die meisten Wohnhäuser ausreichend. Es vergleicht den Sonneneintrag mit Grenzwerten je nach Klimaregion und Bauart.
- Thermisches Simulationsverfahren: bei großen Verglasungen oder Gewerbeanteilen Pflicht. Detaillierte Stunden-für-Stunde-Simulation der Innenraumtemperaturen über ein Jahr.
Vier Stellschrauben für sommerlichen Wärmeschutz
- Außenliegende Verschattung: Raffstores, Markisen, Rollläden mit Steuerung über Sonnensensor. Effektivster Hebel - reduziert Sonneneintrag um 70 bis 90 Prozent.
- Speichermassen: massive Innenwände aus Kalksandstein oder Beton speichern tagsüber Wärme und geben sie nachts ab. Holzbau hat hier Nachteile, kann aber durch massive Innenausbau-Elemente kompensieren.
- Fensterausrichtung und -fläche: große Westfenster sind kritischer als Südfenster, weil tiefe Nachmittagssonne besonders intensiv ist und die Verschattung durch Dachüberstand schlechter funktioniert.
- Nachtlüftung: in der zweiten Nachthälfte mit kühler Außenluft (Kipp- oder vollöffnung) das Gebäude entladen. KWL mit Bypass schaltet im Sommer die Wärmerückgewinnung aus.
Energieausweis nach GEG
Der Energieausweis ist nach § 79 GEG für jedes neue Wohngebäude Pflicht und muss bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden. Im Neubau ist der Bedarfsausweis Pflicht (rechnerisch ermittelt), im Bestand kann teilweise auch der Verbrauchsausweis (auf Basis der letzten drei Heizperioden) verwendet werden.
Zwei Arten von Energieausweisen
| Typ | Berechnung | Im Neubau zulässig? | Kosten |
|---|---|---|---|
| Bedarfsausweis | Rechnerisch nach U-Werten und Anlagentechnik | Pflicht | 200 - 500 € |
| Verbrauchsausweis | Auf Basis tatsächlicher Heizverbräuche | nicht zulässig | 50 - 200 € |
Inhalt des Bedarfsausweises
- Jahres-Primärenergiebedarf in kWh/(m²a)
- Jahres-Endenergiebedarf in kWh/(m²a)
- Energieeffizienzklasse von A+ bis H
- Aufschlüsselung nach Heizung, Warmwasser, Kühlung, Hilfsenergie
- CO₂-Emissionen in kg/(m²a)
- Empfehlungen zur Modernisierung (für Neubauten praktisch leer)
Mehr unter Energieausweis Neubau.
Sanktionen bei Verstoß gegen das GEG
Verstöße gegen das GEG sind Ordnungswidrigkeiten nach § 108 GEG. Der Bußgeldrahmen reicht von 10.000 bis 50.000 Euro je nach Schwere. In der Praxis fällt die Höhe deutlich niedriger aus, kommt aber gerade bei mehreren Verstößen schnell in den fünfstelligen Bereich.
Typische Verstöße in der Praxis
- Energieausweis nicht vorgelegt bei Verkauf oder Vermietung: bis 10.000 Euro Bußgeld.
- Energieausweis nicht oder unrichtig erstellt: bis 15.000 Euro.
- Falsche Angaben im Energieausweis: bis 25.000 Euro - kann auch den Aussteller treffen.
- Heizung ohne 65-EE-Anteil im Neubau eingebaut: bis 50.000 Euro plus Anordnung zur Nachrüstung.
- Veraltete Heizung nicht stillgelegt (über-30-Jahre-Regel): bis 50.000 Euro.
- Hydraulischen Abgleich nicht durchgeführt: bis 5.000 Euro.
Bauliche Mängel (zu schlechte U-Werte, zu hoher n50-Wert) werden über die Bauaufsichtsbehörde geahndet. Im schlimmsten Fall verweigert die Behörde die Fertigstellungsanzeige, das Haus darf nicht bezogen werden. Solche Fälle sind selten, kommen aber vor allem bei Selbstbauern und Kleinst-GUs vor, die keine Energie-Effizienz-Experten in der Bauphase eingebunden haben.
GEG-Reform 2026 - was sich ändert
Die nächste GEG-Reform ist 2026 zu erwarten und passt das Gesetz an die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD-Recast) an. Drei zentrale Änderungen sind absehbar:
1. Verschärfter Neubau-Standard ab 2027
Die EU-Gebäuderichtlinie verlangt für Neubauten ab 2030 den Zero-Emission-Building-Standard. Deutschland will den Standard schrittweise einführen - vermutlich ab 2027 EH 40 als Mindeststandard im Neubau, ab 2030 EH 40 NH plus PV-Pflicht. Wer 2026 noch zu EH 55 baut, baut zwar legal, aber nahe an der Untergrenze des kommenden Standards.
2. PV-Pflicht im Neubau
Acht Bundesländer haben bereits eigene PV-Pflichten erlassen (Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein), in jeweils unterschiedlicher Ausprägung. Die GEG-Reform 2026 wird vermutlich eine bundeseinheitliche PV-Pflicht für Neubauten einführen - meist 30 bis 50 Prozent der Dachfläche oder eine Mindest-kWp-Zahl pro Wohnfläche.
3. Anpassung der 65-EE-Pflicht im Bestand
Mit Vorlage der kommunalen Wärmepläne werden 2026 in vielen Großstädten die ersten Bestandsanforderungen scharfgeschaltet. Heizungstausch ohne 65-EE-Anteil ist dann nicht mehr möglich, außer in eng definierten Härtefällen. Eigentümer in Großstädten sollten ihre Heizung daher nicht erst beim Defekt austauschen, sondern proaktiv prüfen, ob Wärmepumpe oder Fernwärme-Anschluss vorbereitet werden können.
Bauteile im Detail - was die U-Werte bedeuten
Außenwand: monolithisch oder mit WDVS
Für die Außenwand stehen zwei Hauptsysteme zur Wahl. Monolithisches Mauerwerk aus hochdämmenden Ziegeln (Poroton T7, T8, T9) oder Porenbeton (Ytong) erreicht mit 42,5 oder 49 cm Wandstärke ohne zusätzliche Dämmung U-Werte zwischen 0,15 und 0,22 W/(m²K). Vorteil: kein WDVS, keine Schimmel-Anfälligkeit der Außendämmung, klassischer Putz direkt auf den Stein. Nachteil: höherer Mauerwerkspreis (rund 30 bis 40 Euro pro Quadratmeter Mehrkosten gegenüber 36,5 cm Standard plus WDVS).
Wandaufbau mit WDVS (Wärmedämm-Verbundsystem) basiert auf einem 17,5 oder 24 cm dünneren Mauerwerk plus 14 bis 20 cm Polystyrol- oder Mineralwoll-Dämmung. Erreicht ähnliche U-Werte zu vergleichbaren Kosten, hat aber zwei Schwachpunkte: Spechte und Algen können die Putz-Oberfläche schädigen, eine Algizid-Beschichtung verliert nach 8 bis 12 Jahren Wirkung.
Dach: Aufsparren plus Zwischensparren oder Aufdach allein
Im Steildach ist die kombinierte Aufsparren- und Zwischensparrendämmung der Standard. Zwischen den Sparren sitzen 18 bis 22 cm Mineralwolle oder Holzfaser, oben drauf 6 bis 10 cm Aufsparrendämmung (PUR/PIR oder Holzfaser). Dieser Aufbau erreicht U-Werte um 0,12 W/(m²K) und vermeidet Wärmebrücken über die Sparren. Reine Aufdach-Dämmung mit 24 bis 30 cm Holzfaser ist hochwertiger, aber 30 bis 40 Prozent teurer.
Bodenplatte: Perimeterdämmung unter und seitlich
Bei der Bodenplatte wird typisch 12 bis 15 cm XPS-Perimeterdämmung unter die Platte und 8 cm seitlich an die Sockel angebracht. Wer EH 40 NH plant, geht auf 20 cm unter und 12 cm seitlich. Wichtig ist die thermische Trennung zwischen Bodenplatte und aufgehender Wand - sonst entsteht eine relevante Wärmebrücke an der Hausecke.
Fenster: 3-fach-Verglasung als Standard
Im Neubau seit GEG-Standard 2024 ist 3-fach-Verglasung mit Argon- oder Krypton-Füllung Pflicht. Wichtig sind nicht nur der Ug-Wert (Verglasung), sondern der Uw-Wert (Fenster gesamt) und der Psi-Wert (Glasrand-Wärmebrücke). Hochwertige Warm-Edge-Glasrandverbunde ersetzen den klassischen Aluminium-Rand und verbessern den Uw-Wert um 0,1 bis 0,2 W/(m²K). Mehrkosten: rund 15 bis 25 Euro pro Quadratmeter Fensterfläche.
Primärenergiefaktoren - die unsichtbare Stellschraube
Der Primärenergiefaktor multipliziert den Endenergiebedarf zu Primärenergie. Strom hatte bis 2026 einen Faktor von 1,8, der nach geplanter GEG-Reform auf 1,6 sinken soll. Diese Senkung verbessert die rechnerische Bilanz aller stromgeführten Heizungen (Wärmepumpe, Direktheizung) und macht es einfacher, EH-40-Standards zu erreichen.
| Energieträger | Primärenergiefaktor 2026 | CO₂-Faktor (g/kWh) |
|---|---|---|
| Strom (Mix) | 1,8 (bald 1,6) | 366 |
| Erdgas | 1,1 | 240 |
| Heizöl | 1,1 | 310 |
| Pellets | 0,2 | 23 |
| Fernwärme aus KWK fossil | 0,7 | 180 |
| Fernwärme aus Erneuerbaren | 0,1 - 0,3 | 20 - 60 |
| Solarthermie | 0,0 | 0 |
Wärmepumpe und Primärenergie - die Rechnung
Bei einer Wärmepumpe wird der Stromverbrauch durch die Jahresarbeitszahl (JAZ) geteilt. Beispiel: ein Haus mit 8.000 kWh Wärmebedarf, JAZ 4,0, ergibt 2.000 kWh Strombedarf. Multipliziert mit Primärenergiefaktor 1,8 ergibt 3.600 kWh Primärenergie. Eine Gasheizung mit Faktor 1,1 und 100 Prozent Wirkungsgrad bräuchte 8.800 kWh Primärenergie. Die Wärmepumpe ist also primärenergetisch um Faktor 2,4 besser - und das bleibt der Hauptgrund, warum die Wärmepumpe im Neubau dominiert.
Häufige Fehler bei GEG-Nachweisen
- Architekten ohne EEE-Listung übernehmen den Nachweis. Für KfW-Förderung muss der EEE auf der BAFA-Liste stehen. Wer den Nachweis von einem nicht-gelisteten Architekten erstellen lässt, verliert die Förderung trotz korrekter Bauausführung.
- Pauschaler Wärmebrücken-Zuschlag nicht hinterfragt. 0,10 W/(m²K) sind großzügig - durch Detailberechnung lassen sich oft 0,02 bis 0,05 W/(m²K) gewinnen, was bei knappen Effizienzhaus-Nachweisen den Ausschlag gibt.
- Heizlastberechnung mit Daumenwerten. Wer die Heizlast nach Faustregel (60 W/m² mal Wohnfläche) ansetzt, dimensioniert die Wärmepumpe falsch - meist zu groß. Folge: häufiges Takten, JAZ unter 3,5, höhere Stromkosten.
- Lüftungskonzept als Pflicht-Akrobatik abwickeln. Ein DIN-1946-6-Konzept liefert nicht nur den Nachweis, sondern auch die optimierte Auslegung. Wer hier spart, riskiert eine über- oder unterdimensionierte KWL.
- Sommerlicher Wärmeschutz erst nach dem Bauantrag prüfen. Wenn der Nachweis nicht klappt, muss die Verschattung oder die Fensterfläche geändert werden - mit teuren Planungsänderungen.
- QNG-Nachhaltigkeitsklasse erst spät einsteigen. Die NH-Anforderungen prägen Baustoffwahl, Konstruktionsdetails und Lieferketten - ein nachträglicher Wechsel zu NH ist quasi unmöglich.
- Anlagentechnik-Datenblätter nicht eingereicht. Für die KfW-Bestätigung nach Durchführung müssen die tatsächlich verbauten Geräte (Wärmepumpe, KWL, PV-Wechselrichter) mit Datenblättern dokumentiert werden. Wer hier andere Modelle als geplant verbaut, ohne den Nachweis anzupassen, verliert die Förderung.
- Hydraulischen Abgleich nur als „Verfahren A" durchführen. KfW-Förderung verlangt Verfahren B mit raumweiser Heizlast - Verfahren A reicht für GEG, aber nicht für die Förderung. Aufpreis Verfahren B: 200 bis 500 Euro, Pflicht für jeden Förderbescheid.
Praxis-Checkliste für GEG-Konformität im Neubau
- Energieberater einbinden vor dem Bauantrag. BAFA-zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (EEE-Liste) prüft Hülle, Anlagentechnik, Förderfähigkeit.
- Heizlast nach DIN EN 12831 berechnen lassen. Grundlage für Wärmepumpen-Dimensionierung und Flächenheizung-Auslegung.
- U-Werte aller Bauteile dokumentieren. Wand, Dach, Boden, Fenster, Haustür - mit Bauteil-Aufbauten und Datenblättern.
- Luftdichtheit konstruktiv durchdacht planen. Folie, Klebebänder, Anschlüsse - vor dem ersten Spatenstich klar.
- Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellen. Pflicht bei Luftdichtheit unter 1,0 h⁻¹.
- Sommerlicher Wärmeschutz-Nachweis nach DIN 4108-2. Verschattung, Speichermassen, Nachtlüftung.
- Heizung mit 65-EE-Anteil festlegen. Wärmepumpe, Pellet, Fernwärme, Hybrid. Dokumentation der Erfüllungsoption.
- Hydraulischen Abgleich Verfahren B beauftragen. Pflicht für KfW-Förderung und ohnehin GEG-Anforderung.
- Blower-Door-Messung als Vorab- und Abnahmemessung. Vorab vor Innenwand-Verkleidung, Abnahme nach Fertigstellung.
- Energieausweis als Bedarfsausweis erstellen lassen. Pflicht für Fertigstellungsanzeige und KfW-Bestätigung nach Durchführung.
- QNG-Nachweis bei NH-Förderung. Lebenszyklus-Bilanz, Baustoff-Dokumentation, Nachhaltigkeitsprüfer parallel zum EEE.
FAQ - GEG Gebäudeenergiegesetz 2026
Wer ist von der 65-Prozent-erneuerbar-Pflicht betroffen?
Was zählt als 65-Prozent-erneuerbar-Heizung?
Welche U-Werte schreibt das GEG für den Neubau vor?
Was kostet die GEG-Konformität im Neubau?
Was passiert bei Verstoß gegen das GEG?
Brauche ich für GEG-Konformität einen Energieberater?
Gilt das GEG auch für Sanierungen?
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