Was bedeutet Festpreis beim Hausbau?
Ein echter Festpreis im Sinne eines Pauschalvertrags nach § 631 BGB ist die sicherste Vertragsform für Bauherren: Der vereinbarte Preis gilt unabhängig davon, wie lange die Arbeiten dauern oder wie viel Material verbraucht wird. Das Unternehmen trägt das Kalkulationsrisiko.
Aber: Viele Bauträger-Verträge verwenden den Begriff „Festpreis" und schließen im Kleingedruckten wichtige Leistungen aus. Typische Ausschlüsse aus dem Festpreis:
- Erdarbeiten bei höherer Bodenklasse als Klasse 3 oder 4
- Erschließungskosten (Hausanschlüsse)
- Außenanlagen, Terrassenpflasterung, Zaunanlage
- Nachtragspositionen bei Sonderwünschen oder Änderungen
- Gestiegene Rohstoffpreise bei langer Bauzeit (Materialpreisgleitklausel)
Warum ist der Festpreis wichtig für Bauherren?
Bauherren sollten vor Vertragsabschluss prüfen: Was ist exakt im Festpreis enthalten? Gibt es eine detaillierte Leistungsbeschreibung? Bei pauschalen Beschreibungen wie „normgerechte Ausführung" ohne konkrete Materialangaben ist das Streitpotenzial hoch. Eine Vertragsvorprüfung durch den Bauherrenschutzbund oder einen Bauanwalt ist für Verträge über 200.000 EUR eine sinnvolle Investition.
Beispiel
Bauträgervertrag 380.000 EUR, „Festpreis". Bodenklassen-Klausel: „Festpreis gilt bis Bodenklasse 4. Bei höherer Klasse werden Mehrkosten nach VOB/C abgerechnet." Tatsächliche Bodenklasse bei Aushub: Klasse 5. Mehrkosten: 18.000 EUR. Effektiver Kaufpreis: 398.000 EUR - obwohl „Festpreis" im Vertrag steht. Vorbeugung: Bodengutachten vor Vertragsabschluss.
Verwandte Begriffe
- Bauvertrag Festpreis - ausführlicher Artikel zu Festpreis-Fallen
- Leistungsbeschreibung - Grundlage des Festpreises
- Bodenklasse - häufigste Ausschlussklausel im Festpreis
- Fehler beim Bauvertrag - typische Fallstricke