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Nordrhein-Westfalen

Carport genehmigungsfrei NRW: BauO NRW § 62 im Detail

NRW kennt eine eigene 30-m²-Grenze - nicht das Volumen wie Bayern, sondern die Grundfläche entscheidet. Was das für Ihren Carport bedeutet, erklären wir mit konkreten Rechenbeispielen.

Von der Hausbau Journal Redaktion · · 14 Min Lesezeit
30 m²verfahrensfreie Grundfläche
0,4HAbstandsfläche (min. 3 m)
9 mmax. Länge an der Grenze
16 m²max. Wandfläche pro Grenzseite

Genehmigungsfreiheit in NRW: Was gilt für Carports?

Nordrhein-Westfalen regelt die Genehmigungsfreiheit von Carports in der Bauordnung NRW (BauO NRW) in der Fassung von 2018, zuletzt geändert 2021. Die entscheidende Norm ist § 62 BauO NRW in Verbindung mit der beigefügten Liste verfahrensfreier Vorhaben.

Der wichtigste Unterschied zu Bayern: In NRW entscheidet die Brutto-Grundfläche, nicht das Volumen. Ein flacher Carport mit 30 m² Grundfläche ist unabhängig von der Höhe genehmigungsfrei - ein hochaufragender mit gleicher Fläche ebenfalls. In Bayern hingegen wäre ein 30-m²-Carport mit 3 m Höhe (= 90 m³) bereits über der 50-m²-Grenze für das Volumen einer Garage.

Carport-Genehmigung NRW: Verfahrensfreiheit auf einen Blick
Kriterium Grenze Maßgebliche Norm
Brutto-Grundflächemax. 30 m²§ 62 BauO NRW
Aufenthaltsräumekeine§ 62 BauO NRW
Toiletten / Feuerstättenkeine§ 62 BauO NRW
Abstandsfläche zur Grenze0,4H, min. 3 m§ 6 BauO NRW
Grenzbau möglich?Ja, bei max. 9 m Länge + 16 m² Wand§ 6 Abs. 11 BauO NRW
B-Plan kann abweichenJa - lokale Satzungen beachten§§ 8-10 BauGB
Außenbereich (§ 35 BauGB)Fast immer genehmigungspflichtig§ 35 BauGB i.V.m. BauO NRW

Die gute Nachricht für NRW-Bauherren: Die Mehrheit aller privaten Einzelcarports bleibt unter 30 m² und ist damit verfahrensfrei. Probleme entstehen hauptsächlich bei Doppelcarports (meist 30-36 m²) und bei Grundstücken im Außenbereich oder mit restriktivem B-Plan.

§ 62 BauO NRW: Was steht da genau?

§ 62 BauO NRW listet verfahrensfreie Vorhaben auf - also Vorhaben, für die kein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist. Carports fallen in der Regel unter die Kategorie "Gebäude ohne Aufenthaltsräume" bis zu einer Brutto-Grundfläche von 30 m².

Konkret gilt als verfahrensfrei: "Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m², im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung oder einem nach § 35 Abs. 4 BauGB begünstigten Vorhaben dienen."

Wichtig: Verfahrensfrei ≠ materiell rechtsfrei

Die Verfahrensfreiheit bedeutet nur, dass kein förmliches Genehmigungsverfahren stattfindet. Das materielle Baurecht (Abstandsflächen, GRZ, Bebauungsplan, Denkmalschutz) gilt weiterhin vollständig. Wer verfahrensfrei baut und gegen materielle Vorschriften verstößt, kann zur Beseitigung des Carports gezwungen werden.

Was ist ein Aufenthaltsraum? § 2 Abs. 5 BauO NRW definiert Aufenthaltsräume als "Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind." Ein offener Carport ohne Wände oder mit offenen Seiten ist kein Aufenthaltsraum. Schließen Sie den Carport aber vollständig mit Wänden und Türen ab, kann er als Garage eingestuft werden - für die andere Grenzwerte gelten.

Carport vs. Garage in NRW

In NRW gibt es eine wichtige Unterscheidung zwischen Carports (offene Überdachungen) und Garagen (geschlossene Gebäude). Die BauO NRW behandelt beides unterschiedlich:

Merkmal Carport (offen) Garage (geschlossen)
VerfahrensfreiheitBis 30 m² GrundflächeBis 100 m³ Brutto-Rauminhalt (§ 62)
GaragenverordnungGilt nicht (keine Garage)GarVO NRW gilt
BelüftungKeine AnforderungNatürliche Belüftung vorgeschrieben
BrandschutzErleichtertGarVO-Anforderungen
Abstandsflächen§ 6 BauO NRW§ 6 BauO NRW (gleich)

Entscheidend ist die Bauart: Ein Carport mit drei festen Wänden und einem Tor ist nach NRW-Recht eine Garage. Ein Carport mit einem Dach, einer Rückwand (Hauswand oder Mauer) und offenen Seiten gilt als offene Überdachung. Die Einordnung bestimmt, welche Regeln gelten.

Maßberechnung: Die 30 m² korrekt ermitteln

Die Brutto-Grundfläche (BGF) wird nach DIN 277 berechnet - das ist in NRW der Maßstab für § 62. Anders als der Eindruck erweckt wird, geht es nicht nur um die Stellfläche, sondern um die gesamte überdachte Fläche gemessen von Außenwand zu Außenwand (oder Stütze zu Stütze, wenn keine Wände vorhanden sind).

Rechenbeispiel: Standard-Einzelcarport NRW

Carport 3,00 m × 5,50 m = 16,5 m² - eindeutig verfahrensfrei
Carport 3,00 m × 6,00 m = 18,0 m² - verfahrensfrei
Carport mit Seitenabstellfläche: 3,00 m × 5,50 m + 1,50 m × 3,00 m = 16,5 + 4,5 = 21,0 m² - verfahrensfrei

Rechenbeispiel: Doppelcarport NRW - kritischer Bereich

Doppelcarport 5,00 m × 5,50 m = 27,5 m² - verfahrensfrei (unter 30 m²)
Doppelcarport 5,00 m × 6,00 m = 30,0 m² - exakt an der Grenze, genehmigungsfrei
Doppelcarport 6,00 m × 5,50 m = 33,0 m² - genehmigungspflichtig!
Doppelcarport 6,00 m × 6,00 m = 36,0 m² - genehmigungspflichtig

Bei Doppelcarports ist sorgfältige Maßplanung nötig. Ein 5 × 6 m Carport (30 m²) bleibt knapp unter der Grenze - bei einem 6 × 5,5 m Entwurf (33 m²) wird hingegen eine Baugenehmigung fällig. Überdachte Fahrradstellplätze oder Abstellflächen, die mit dem Carport verbunden sind, werden zur Grundfläche hinzugerechnet.

Messregeln für Stützencarports

Bei Carports ohne Wände (nur Stützen und Dach) gilt die überdachte Fläche als Grundfläche - gemessen von der Außenkante des Dachs, nicht von den Stützen. Das bedeutet: Wenn das Dach 30 cm über die Stützen hinausragt, wird dieser Überstand mitgemessen. Wer auf den Zentimeter genau plant, sollte das berücksichtigen.

Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW

Selbst wenn ein Carport verfahrensfrei ist, müssen die Abstandsflächen des § 6 BauO NRW eingehalten werden. Die Formel lautet: Abstandsfläche = 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 Meter.

Wandhöhe in NRW berechnen

Die Wandhöhe eines Carports wird gemessen von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut. Bei Carports ohne seitliche Wände gilt die Höhe bis zur Dachaußenkante. Bei einem geneigten Dach wird die mittlere Wandhöhe der betreffenden Seite herangezogen.

Abstandsflächen-Berechnung NRW nach § 6 BauO NRW
Wandhöhe (H) Berechnung 0,4H Mindestabstand Gilt
2,00 m0,8 m3,0 m3,0 m gilt
2,50 m1,0 m3,0 m3,0 m gilt
3,00 m1,2 m3,0 m3,0 m gilt
4,00 m1,6 m3,0 m3,0 m gilt
6,00 m2,4 m3,0 m3,0 m gilt
8,00 m3,2 m3,0 m3,2 m gilt (0,4H)

Für alle typischen Carports mit Wandhöhen unter 7,5 m gilt der Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze und zur Straßengrenze. Das ist die praktisch relevante Größe für alle Standardcarports.

Gesamte Abstandsfläche muss auf dem eigenen Grundstück liegen

Die Abstandsfläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen - oder auf öffentlichen Verkehrsflächen. § 6 Abs. 2 Satz 2 BauO NRW erlaubt, dass Abstandsflächen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen liegen dürfen, wenn es sich nicht um öffentliche Grünflächen handelt. Das kann relevant sein, wenn der Carport direkt an einer Straße gebaut wird.

Carport an der Grundstücksgrenze in NRW

§ 6 Abs. 11 BauO NRW erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Bebauung direkt an der Grundstücksgrenze ohne Abstandsflächen. Diese Privilegierungsregelung gilt für Carports, Garagen und andere Nebengebäude.

Die fünf Voraussetzungen für Grenzbebauung in NRW

  1. Lage innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen - der Carport muss im B-Plan-konformen Bereich stehen
  2. Gesamtlänge maximal 9 Meter je Nachbargrenze - alle Grenzbauten an einer Grundstücksseite zusammen dürfen 9 m nicht überschreiten
  3. Wandfläche maximal 16 m² je Grenzseite - die Fläche der Wände, die direkt an der Grenze stehen, ist begrenzt
  4. Mittlere Wandhöhe maximal 3 Meter - Ausnahme für geneigte Dächer: bei Giebeln wird die mittlere Höhe genommen
  5. Keine Beeinträchtigung der Standsicherheit und des Brandschutzes des Nachbargebäudes
Beispiel: Grenzbau klappt in NRW

Einzelcarport an der Seitengrenze: 6 m lang, Wandhöhe 2,5 m (mittlere Höhe bei Satteldach). Wandfläche = 6 m × 2,5 m = 15 m². Alle fünf Bedingungen erfüllt - Grenzbau zulässig.

Beispiel: Grenzbau scheitert in NRW

Doppelcarport 7 m lang an der Grenze + daneben bereits ein 3 m langer Geräteschuppen an derselben Grenze = 10 m Gesamtlänge. Das überschreitet die 9-m-Grenze. Grenzbau für den Carport nicht mehr zulässig - 3 m Abstand erforderlich.

Was zählt zur "Gesamtlänge" in NRW?

Als Gesamtlänge gilt die Summe aller Gebäude und Anlagen, die direkt an der jeweiligen Grundstücksgrenze stehen - das Haupthaus nicht mitgerechnet, da es eigene Abstandsflächenregeln hat. Geräteschuppen, Mülltonnenbox, Carport - sie alle zählen zur Gesamtlänge je Grenze.

Bebauungsplan und lokale Satzungen in NRW

NRW hat 396 Städte und Gemeinden - und damit 396 mögliche B-Plan-Varianten für Ihr Grundstück. Lokale Bebauungspläne können die Landesregelungen deutlich verschärfen oder erleichtern.

Was B-Pläne in NRW typischerweise regeln

B-Plan-Festsetzung Mögliche Auswirkung auf Carport Praxis-Relevanz
GRZ (Grundflächenzahl)Carport zählt zur bebaubaren Fläche (mit Faktor 0,5)Sehr hoch - besonders bei kleinen Grundstücken
Baugrenzen/BaulinienCarport darf ggf. nicht vor der Baulinie stehenHoch bei Vorgarten-Carports
Dachform/-neigungFlachdach-Carport evtl. nicht erlaubtMittel - ältere B-Pläne häufig
MaterialvorschriftenBestimmte Materialien für Dach/Wände vorgeschriebenGering - in neueren Wohngebieten
FarbgebungDachfarbe oder Holzfarbe vorgeschriebenGering - in Gestaltungssatzungen
StellplatznachweisCarport kann als Pflichtstellplatz angerechnet werdenPositiv - reduziert evtl. andere Anforderungen

GRZ und Carport: Das Überschreitungsprivileg

Die Grundflächenzahl (GRZ) begrenzt, wie viel Fläche eines Grundstücks versiegelt werden darf. Carports, Stellplätze und Terrassen dürfen nach § 19 Abs. 4 BauNVO die zulässige GRZ bis zur Gesamtgrenze von 0,8 GRZ überschreiten - maximal um 50 % der zulässigen GRZ. Bei einer GRZ von 0,4 bedeutet das: Die Nebenanlagen dürfen die Gesamtversiegelung auf bis zu 0,6 GRZ erhöhen.

Konkret: Grundstück 500 m², GRZ 0,4 = zulässige Hauptgebäudefläche 200 m². Mit Überschreitungsprivileg: bis zu 300 m² Gesamtversiegelung (200 m² Hauptgebäude + 100 m² Nebenanlagen). Wenn das Hauptgebäude die GRZ schon ausschöpft, bleibt für den Carport noch das Überschreitungsprivileg übrig.

Gestaltungssatzungen und Ortssatzungen

Viele NRW-Kommunen haben Gestaltungssatzungen erlassen, die über den B-Plan hinausgehen. Sie können Dachformen, Materialien, Farben und sogar die zulässige Carport-Größe einschränken. Bekannte Beispiele: Köln hat für bestimmte Stadtteile Gestaltungssatzungen, die Flachdachcarports im Vorgarten einschränken. Düsseldorf hat ähnliche Regelungen für gründerzeitliche Quartiere.

Prüfen Sie vor dem Kauf: Gibt es für Ihre Straße oder Ihr Quartier eine Gestaltungssatzung? Diese Information erhalten Sie beim Stadtplanungsamt oder über das Online-Portal der jeweiligen Gemeinde.

Anlehncarport am Haus in NRW

Ein Anlehncarport, der direkt an der Hauswand befestigt wird, hat in NRW eine Besonderheit: Er gilt baurechtlich als Anbau am Hauptgebäude. Das kann die Abstandsflächen-Berechnung verändern, weil die Gesamtlänge der Hausfassade mit dem Anbau als eine Einheit bewertet wird.

Abstandsflächen bei Anlehncarports

Wird der Carport an der Hausseite angebracht, die der Grundstücksgrenze zugewandt ist, kann das relevant werden: Die verlängerte Hauswand durch den Carport erhöht die Abstandsflächen-Anforderungen an dieser Seite nicht - solange der Carport flacher als das Hauptgebäude ist und die Abstandsflächen des Carports selbst eingehalten werden.

Praktisch: Ein Carport, der an der Seite des Hauses angebaut wird und selbst 3 m Abstand zur Nachbargrenze einhält, ist in NRW unproblematisch. Schwieriger wird es, wenn der Anlehncarport an der Straßenseite gebaut werden soll und dort Baulinien festgesetzt sind.

Anlehncarport an der Hauswand: Sonderfall Rückwand

In NRW kann die Hauswand als Rückwand des Carports dienen, ohne dass dies zur Einstufung als "geschlossene Garage" führt, wenn die anderen drei Seiten offen sind. Wichtig: Die Hauswand muss die nötige Brandwiderstandsklasse haben (REI 90 / F90 bei Grenznähe zum Nachbargebäude). Im Normalfall ist die Hauswand bereits entsprechend gebaut.

Praxisbeispiele aus NRW

Fall 1: Reihenmittelhaus Köln - Carport im Vorgarten

Grundstück: 200 m², Reihenmittelhaus, Vorgarten 6 m tief, Grundstücksbreite 6 m. Carport-Plan: 3 × 5 m = 15 m², direkt an der Einfahrt.

Problem: Die Baulinie im B-Plan schreibt vor, dass Gebäude ab 1 m Höhe hinter der Baulinie (= 2 m ab Straße) stehen müssen. Der Carport würde aber auf der Einfahrt stehen, die bis zur Straße reicht. Ergebnis: Der Carport darf nicht über die Baulinie in Richtung Straße ragen - er muss mindestens 2 m zurückgesetzt werden. Bleibt für den 5 m langen Carport genug Platz (5 m von der Baulinie bis zur Hausfront = ausreichend, da Vorgarten 6 m tief ist).

Lösung: Carport mit 3 m Abstand zur Straße planen. Verfahrensfrei, weil 15 m² unter 30 m².

Fall 2: Einfamilienhaus Münster - Doppelcarport Grenze

Grundstück: 600 m², Einfamilienhaus, seitlicher Garten 5 m breit bis zur Nachbargrenze. Carport-Plan: 6 × 5 m = 30 m² Doppelcarport, soll 2 m von der Nachbargrenze stehen.

Prüfung Abstandsflächen: Wandhöhe 2,8 m, 0,4 × 2,8 = 1,12 m - aber Mindestabstand 3 m gilt. Geplanter Abstand von 2 m reicht nicht!

Lösung A: Carport auf Grenzbau umplanen nach § 6 Abs. 11 BauO NRW: 6 m Länge, Wandfläche 6 × 2,8 = 16,8 m² - knapp über der 16-m²-Grenze. Entweder Wandhöhe auf 2,6 m reduzieren (16,8 → 15,6 m²) oder Länge auf 5,7 m reduzieren (5,7 × 2,8 = 15,96 m²).

Lösung B: Carport auf 3 m von der Grenze zurücksetzen - passt dann nicht mehr in den 5 m breiten Seitenstreifen.

Gewählt: Grenzbau mit 5,7 m Länge und 2,6 m Wandhöhe - alle Bedingungen erfüllt.

Fall 3: Freistehendes EFH Dortmund - Solar-Carport

Grundstück: 800 m², Freistehendes EFH, Carport-Plan: 7 × 5 m = 35 m² mit Solar-Paneelen auf dem Dach, freistehend, 4 m von der Grenze.

Problem: 35 m² überschreitet die 30-m²-Grenze - genehmigungspflichtig. Solar-Paneele ändern daran nichts.

Lösung: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW beantragen. Eingabeplanung durch Architekt oder Bauzeichner, Bauantrag beim Bauordnungsamt der Stadt Dortmund. Genehmigungszeit: ca. 3-4 Monate. Kosten: ca. 200-400 € Gebühren + Planerkosten ca. 800-1.200 €.

Bauantrag NRW: Ablauf und Unterlagen

Falls Ihr Carport genehmigungspflichtig ist (über 30 m² oder besondere Situation), läuft das Verfahren in NRW wie folgt ab:

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Für Carports greift in NRW das vereinfachte Verfahren - nicht das aufwändige Baugenehmigungsverfahren nach § 63. Im vereinfachten Verfahren prüft die Bauaufsichtsbehörde nur noch die planungsrechtliche Zulässigkeit, nicht mehr alle technischen Details. Das vereinfacht den Prozess erheblich.

Bauantrag NRW: Erforderliche Unterlagen für Carport
Unterlage Inhalt / Anforderung Wer erstellt es?
Bauantrag (Formular)Ausgefüllter Vordruck der KommuneBauherr / Architekt
Lageplan (amtlich)Maßstab 1:500 oder 1:1000, aktuellKatasteramt / Vermessungsbüro
BauzeichnungenGrundriss, Ansichten, Schnitte 1:100Architekt / Bauzeichner
BaubeschreibungMaterial, Konstruktion, NutzungArchitekt / Bauherr
BerechnungenGrundfläche, umbauter Raum, GRZ-BerechnungArchitekt
Abstandsflächen-NachweisZeichnerisch + rechnerischArchitekt
Bauherren-ErklärungEigenverantwortung / StandsicherheitBauherr

Bearbeitungszeiten und Kosten NRW

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist in NRW beträgt nach § 75 BauO NRW 3 Monate für das vereinfachte Verfahren. In der Praxis variiert das stark: Köln, Düsseldorf und Dortmund als Großstädte brauchen oft 3-5 Monate. Kleinere Städte und Gemeinden genehmigen oft in 4-8 Wochen.

Gebühren: NRW hat keine landeseinheitliche Gebührenordnung für Baugenehmigungen - jede Gemeinde legt die Gebühren selbst fest. Typisch sind 0,5-1 % der Baukosten, mindestens 100-200 €. Für einen 35-m²-Carport mit Baukosten von ca. 12.000 € wären das 60-120 € - zuzüglich Planungskosten von 600-1.200 €.

Online-Bauantrag in NRW

NRW treibt die Digitalisierung der Bauverwaltung voran. Das System Bauportal NRW ermöglicht in immer mehr Kommunen die digitale Antragstellung. Ob Ihre Gemeinde dabei ist, erfahren Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.

Nachbarliche Zustimmung in NRW

Im vereinfachten Verfahren ist in NRW keine formale Nachbarbeteiligung vorgeschrieben. Trotzdem empfiehlt das Bauordnungsamt regelmäßig, die Nachbarn vorab zu informieren - besonders bei Grenzbebauung. Ein späterer Nachbarwiderspruch nach Baugenehmigungserteilung verursacht mehr Aufwand als ein Gespräch vor der Antragstellung.

Häufige Fragen: Carport genehmigungsfrei NRW

Wie groß darf ein genehmigungsfreier Carport in NRW sein?
In NRW sind Carports (als Überdachungen ohne Aufenthaltsräume) nach § 62 BauO NRW bis 30 m² Brutto-Grundfläche verfahrensfrei, sofern keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten vorhanden sind und die Wandhöhe 3 m nicht überschreitet. Die Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW müssen trotzdem eingehalten werden.
Darf ich in NRW einen Carport direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen ist Grenzbebauung in NRW möglich. Carports gelten als privilegierte Grenzbebauung, wenn sie innerhalb der überbaubaren Flächen liegen, die Wandfläche pro Grundstücksgrenze 16 m² nicht überschreitet und die Gesamtlänge aller Grenzbauten 9 m je Nachbargrenze nicht überschreitet.
Brauche ich eine Baugenehmigung für einen Doppelcarport in NRW?
Ein Doppelcarport mit 6×5 m = 30 m² liegt exakt an der Grenze. Überschreitet die Grundfläche 30 m², ist eine Baugenehmigung erforderlich. Ein 6×6 m Doppelcarport (36 m²) ist daher genehmigungspflichtig. Prüfen Sie außerdem, ob der Bebauungsplan abweichende Regelungen enthält.
Was gilt für einen Carport im Außenbereich in NRW?
Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten in NRW deutlich strengere Regeln. Carports sind dort grundsätzlich nur zulässig, wenn sie einem privilegierten Vorhaben (z.B. landwirtschaftlicher Betrieb) dienen. Für Wohngrundstücke im Außenbereich ist ein Carport fast immer genehmigungspflichtig und oft gar nicht genehmigungsfähig.
Gilt die 30-m²-Grenze für den Carport allein oder für alle Nebengebäude zusammen?
Die 30-m²-Grenze in § 62 BauO NRW gilt pro Bauvorhaben, nicht als Gesamtlimit für alle Nebengebäude. Allerdings können mehrere verfahrensfreie Vorhaben in ihrer Summe die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) des Bebauungsplans überschreiten - das müssen Sie separat prüfen.
Muss ich meinen Nachbarn in NRW über den Carport informieren?
Bei verfahrensfreien Vorhaben gibt es in NRW keine gesetzliche Nachbarbeteiligung. Trotzdem empfiehlt es sich, den Nachbarn vorab zu informieren - besonders bei Grenzbebauung. Im Streitfall gilt das Nachbarrechtsgesetz NRW (NachbG NRW) mit Regelungen zu Abständen, Einfriedungen und baulichen Anlagen.
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Hausbau Journal Redaktion

Der unabhängige Hausbau-Ratgeber für private Bauherren in Deutschland. Recherchiert aus Primärquellen, ergänzt durch eigene Bauerfahrung und Bauherren-Interviews. Mehr über die Redaktion →