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Loggia 2026 - Eingerückter Außenraum mit Wetterschutz

Definition, Anrechnung 25 bis 50 Prozent auf die Wohnfläche nach WoFlV, Konstruktion, Geländer nach DIN 18065 und Verglasungs-Optionen für die Glas-Loggia.

Hausbau Journal Redaktion
Stand: 29. April 2026 11 Min Lesezeit
Loggia an einem Wohngebäude mit Glasgeländer und Sitzgruppe - eingerückter Außenraum
Eine Loggia ist eingerückt im Baukörper und an drei Seiten geschlossen - der Wetterschutz ist deutlich besser als beim Balkon.
25 - 50 %
Anrechnung Wohnfläche WoFlV § 4 Nr. 4
90 / 110 cm
Geländerhöhe DIN 18065-1, je nach Absturzhöhe
3 Seiten
Wandumschluss Definitionskriterium Loggia

Definition: Was eine Loggia ausmacht

Eine Loggia unterscheidet sich vom Balkon durch ihre Lage im Baukörper. Während der Balkon aus der Fassade hervorragt, ist die Loggia zurückversetzt: Sie liegt innerhalb der Gebäudegrundfläche, ist an drei Seiten von Wänden umschlossen und nach oben durch ein darüberliegendes Geschoss oder eine Decke überdacht. Die offene Seite ist die einzige Außenseite - üblicherweise mit Geländer und freier Sicht.

Die Loggia entstand als Architekturelement der italienischen Renaissance, daher auch der Name (italienisch „loggia" für überdeckter, offener Säulengang). In modernen mehrgeschossigen Wohnbauten ist sie eine etablierte Lösung für privaten Außenraum mit hohem Witterungsschutz. Im Einfamilienhaus ist sie seltener, aber als Element der oberen Geschosse bei Bauten mit Versatz oder Rücksprung in der Fassade möglich.

Abgrenzung gegenüber anderen Außenraumformen

Die Balkon-Lösung ragt aus dem Baukörper heraus, der Erker ragt als geschlossener Raum heraus, die Dachterrasse liegt auf einer flachen Dachfläche. Die Loggia ist die einzige Form, bei der ein Außenraum in den Baukörper hineingezogen wird. Architektonisch wirkt sie eher zurückhaltend als prominent - was bei manchen Bauherren als Vorteil und bei anderen als Nachteil empfunden wird.

Vorteile gegenüber dem Balkon

Die Entscheidung zwischen Balkon und Loggia ist häufig eine Frage der Bauphysik und der Lebensgewohnheiten. Drei zentrale Vorteile sprechen für die Loggia:

Wetterschutz durch Überdachung und Wandumschluss

Eine Loggia ist auch bei Schlagregen nutzbar - das Dach schützt von oben, die Seitenwände halten Wind und seitliche Niederschläge ab. Lediglich bei starkem Wind aus der offenen Seite kommt Regen herein. Bei einem Balkon dagegen reicht ein leichter Schauer, um den Aufenthalt unmöglich zu machen, weil die Sitzfläche binnen Minuten nass ist. Wer in regenreichen Regionen baut (Nordwestdeutschland, Mittelgebirgslagen), gewinnt mit der Loggia 30 bis 60 zusätzliche Nutztage pro Jahr.

Wärmebrücken-arm

Der Hauptvorteil aus bauphysikalischer Sicht: Die Loggia ist Teil des umschlossenen Baukörpers. Es gibt keine auskragenden Stahlbetonplatten, die als Wärmebrücke aus der gedämmten Hülle herausragen. Beim Balkon dagegen ist genau dies das zentrale Problem - die Auskragung muss mit einem thermischen Trennelement (Iso-Korb) versehen werden, sonst entstehen Tauwasserprobleme an der Innenseite über mehrere Jahre. Mehr zur Wärmebrücken-Thematik unter Balkon.

Privacy und Sichtschutz

Die seitlichen Wände der Loggia bieten automatischen Sichtschutz gegenüber Nachbarn. Wer in einer Reihenhaussiedlung oder einer dichten städtischen Bebauung wohnt, erlebt das als deutlichen Komfortgewinn. Beim Balkon sind seitliche Sichtschutz-Elemente nachträglich anzubringen (Pflanzkübel, Lamellen, Stoffbahnen), bei der Loggia entfällt diese Maßnahme.

Was gegen die Loggia spricht

Drei Nachteile, die ehrlich genannt werden sollten: Erstens reduziert die Loggia die Wohnfläche, weil sie aus dem Baukörper herausgezogen wird - bei einer 8 m² Loggia gehen 8 m² Innenraum verloren. Zweitens ist der Lichteinfall in den angrenzenden Innenräumen reduziert, weil die Decke der Loggia das Tageslicht zurückhält. Drittens ist die Aussicht eingeschränkt, weil die seitlichen Wände den Blickwinkel auf typisch 90 bis 120 Grad begrenzen. Wer Panoramablick will, plant einen Balkon oder eine Dachterrasse statt einer Loggia.

Wohnflächenrecht: Anrechnung 25 bis 50 Prozent

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt in § 4, wie unterschiedliche Flächentypen zur Wohnfläche gerechnet werden. Für Loggien gilt: Anrechnung mit 25 Prozent ihrer Grundfläche, in begründeten Fällen bis zu 50 Prozent.

Wann die niedrige Anrechnung von 25 Prozent gilt

Standardmäßig - also ohne besondere Ausstattungs- oder Schutzmerkmale - wird die Loggia mit einem Viertel angerechnet. Eine 8 m² Loggia bringt also 2 m² zur Wohnfläche. Bei einer Mietwohnung mit 80 m² Innenraumwohnfläche ergibt das eine Gesamtwohnfläche von 82 m².

Wann bis zu 50 Prozent anrechenbar sind

Höhere Anrechnung wird bei besonderen Ausstattungsmerkmalen begründet: hochwertiger Bodenbelag (rutschfeste Naturstein- oder Feinsteinzeug-Fliesen statt Estrich), seitlicher Windschutz mit Glas oder Holz, Festverglasung an der offenen Seite, Strom- und Wasseranschluss, ganzjährige Nutzbarkeit. Wer eine entsprechend ausgestattete Loggia hat, kann im Mietvertrag oder bei der Verkaufsausweisung 50 Prozent ansetzen. Die 8 m² Loggia bringt dann 4 m² zur Wohnfläche.

Streitpunkte im Mietrecht

Im Mietrecht ist die Anrechnung regelmäßig Streitthema. Wer als Vermieter 50 Prozent anrechnet, muss die gehobene Ausstattung im Konfliktfall belegen können. Sicherheitshalber im Mietvertrag konkret formulieren: „Die zur Wohnung gehörende Loggia (8 m²) wird mit 50 Prozent (4 m²) zur Wohnfläche gerechnet, da sie über folgende Ausstattung verfügt: Naturstein-Bodenbelag, seitliche Glasverkleidung, Festverglasung der offenen Seite, Strom- und Wasseranschluss." Damit ist die Anrechnung nachvollziehbar dokumentiert.

Konstruktion: integriert oder eingestellt

Statisch und konstruktiv unterscheidet man zwei Grundtypen der Loggia:

Integrierte Loggia (im Tragwerk geplant)

Die häufigere Variante: Die Loggia ist von Anfang an im Tragwerk des Hauses eingeplant. Die Außenwände der angrenzenden Räume werden zurückgenommen, die Decke des darüberliegenden Geschosses ragt über die Loggia und bildet ihr Dach. Statisch ist das einfach lösbar, weil die Lasten über die normalen Wände und Decken abgetragen werden. Bauphysikalisch sind die Anschlüsse zwischen Loggia (außen) und beheizten Räumen (innen) sauber zu planen: Dämmung der hinteren Wand mindestens auf das Niveau der Außenwand, Wärmebrücken-Berechnung an Boden- und Deckenanschlüssen.

Eingestellte Loggia

Bei der eingestellten Variante wird die Loggia in einen Rücksprung des Baukörpers gestellt - typisch bei Mehrfamilienhäusern, bei denen Loggien als gestapelte Element-Konstruktion vorgefertigt werden. Statik über zusätzliche Stützen oder Konsolen. Vorteil: Architektonisch markante Wirkung, klare Trennung Innen-Außen. Nachteil: zusätzliche Konstruktionselemente, höhere Kosten.

Tragwerksdetail Bodenanschluss

Der Bodenanschluss zwischen Loggia und angrenzendem Innenraum ist die wichtigste Detailstelle. Hier muss verhindert werden, dass Regenwasser von der Loggia in den Innenraum läuft. Standard: Gefälle der Loggia 1,5 bis 2 Prozent von der Hauswand weg zur offenen Seite, Türschwelle mit barrierearmem Anschluss (max. 2 cm bei DIN 18040-Anforderungen), Abdichtung zwei Lagen, Notüberlauf an der offenen Seite, Bodenrinne entlang der Fassade.

Bodenbelag und Abdichtung

Der Bodenaufbau einer Loggia entspricht im Wesentlichen dem eines Balkons oder einer Dachterrasse - mit dem Unterschied, dass die Loggia weniger direkt der Witterung ausgesetzt ist. Trotzdem ist die Abdichtung kritisch, weil ein Wassereintritt direkt das angrenzende Geschoss schädigt.

Schichtaufbau von unten nach oben

  • Tragende Stahlbetondecke
  • Voranstrich auf die Decke
  • Erste Lage Bitumenabdichtung oder Polymerbahn
  • Schutzschicht (Vlies oder Trennlage)
  • Zweite Lage Abdichtung mit Verschweißung der Stöße
  • Gefälleestrich (1,5 bis 2 Prozent)
  • Entkopplungsmatte zwischen Estrich und Belag
  • Bodenbelag (Fliese, Naturstein oder Holzdielen-Stelzlager)

Wichtig: Die Abdichtung muss mindestens 15 cm an die Hausfassade hochgezogen und dort an den Außenputz angeschlossen werden. Der Notüberlauf an der offenen Seite verhindert, dass bei verstopftem Hauptablauf das Wasser über die Schwelle in den Innenraum drückt.

Belagswahl

Drei Optionen sind marktüblich. Feinsteinzeug-Fliesen (Rutschsicherheit R10 bis R11): pflegeleicht, frostfest, kalt anzufassen, Kosten verlegt 60 bis 130 Euro pro Quadratmeter. Naturstein (Granit, Schiefer): hochwertig, langlebig, witterungsbeständig, Kosten 90 bis 250 Euro pro Quadratmeter. Holzdielen auf Stelzlagern (WPC oder Hartholz wie Bangkirai): warm, sympathisch, mehr Pflege erforderlich (Lasur alle 3 bis 5 Jahre), Kosten 80 bis 180 Euro pro Quadratmeter. Bei Loggien werden häufiger Holzdielen verwendet als auf offenen Balkonen, weil der Witterungsschutz die Lebensdauer verlängert.

Geländer nach DIN 18065-1

Die Absturzsicherung an der offenen Seite der Loggia unterliegt der DIN 18065-1 (Geländer in Wohngebäuden). Die zentralen Anforderungen:

Höhenmaße

  • Absturzhöhe bis 12 Meter: Geländerhöhe mindestens 90 cm
  • Absturzhöhe über 12 Meter: Geländerhöhe mindestens 110 cm

Spaltmaße und Klettersicherheit

Vertikale Stäbe oder Glaselemente mit Spaltbreite maximal 12 cm, damit Kinderkopf nicht hindurchpasst. Bodenfreiheit unter dem Geländer maximal 2 cm. Horizontale Querstäbe sind nicht zulässig, weil sie als Kletterhilfe wirken (Ausnahme: Handläufe in der Greifhöhe). Bei Brüstungen aus Mauerwerk oder Beton gelten die Stab- und Spaltmaße nicht, weil der durchgehende Brüstungskörper kein Hindurchklettern erlaubt.

Materialwahl Geländer

Drei Varianten dominieren bei Loggien: Glasgeländer (transparent, modern, wirkt großzügig, teuer 250 bis 500 Euro pro laufendem Meter), Edelstahl-Stabgeländer (klassisch, wartungsarm, 150 bis 350 Euro pro Meter), gemauerte oder betonierte Brüstung (massiv, gut als Sichtschutz, optisch dominant, 200 bis 450 Euro pro laufendem Meter inklusive Verkleidung). Die Wahl hängt von der Architektur und vom Budget ab.

Sonnenschutz und Beleuchtung

Auch wenn die Loggia überdacht ist, kann Sonneneinstrahlung von vorne in den Raum fallen - besonders bei Süd- oder Westausrichtung. Maßnahmen sind weniger umfangreich als beim freien Balkon, aber sinnvoll: vertikale Markise an der offenen Seite (Senkrechtmarkise, manuell oder motorisch, 200 bis 500 Euro pro laufendem Meter), Pflanzkübel mit hohen Pflanzen als Sichtschutz und solare Filterung, Sonnensegel als textile Lösung.

Beleuchtung

Beleuchtung an der Decke (Spots oder eine warmweiße Wand-Deckenleuchte mit IP44) und gegebenenfalls indirekte Wandbeleuchtung an den Seitenwänden. Mindestens eine Steckdose mit IP44-Schutzklasse für den Außenbereich. Wer abends auf der Loggia sitzen will, plant zwei Lichtkreise mit Dimmer: einen für Grundhelligkeit, einen für Stimmungsbeleuchtung.

Verglasung optional - die Glas-Loggia

Eine Glas-Loggia ist eine Loggia, deren offene Seite mit Schiebe- oder Festverglasung geschlossen wird. Das Konzept stammt aus Skandinavien, wo Loggien wegen des kühleren Klimas oft verglast werden. Die Glas-Loggia bleibt rechtlich ein Außenraum, weil sie nicht beheizt wird - sie unterliegt also nicht dem Gebäudeenergiegesetz und braucht keinen Wärmeschutznachweis.

Konstruktive Lösung

Marktüblich sind rahmenlose Schiebeelemente aus Einscheiben-Sicherheitsglas, die auf einer oberen und unteren Führungsschiene gleiten und zur Seite gefaltet werden können. Im Sommer werden sie geöffnet, im Winter geschlossen. Vorteile: 30 bis 60 zusätzliche Nutztage, Schutz vor Verschmutzung durch Pollen, Regen und Wind, Lärmreduktion um 8 bis 15 dB.

Kosten und Aufwand

Eine 4 m breite Glasfront mit Schiebeelementen kostet 4.500 bis 12.000 Euro, je nach Profilqualität, Glasstärke und Motorisierung. Genehmigungsrechtlich oft anzeigepflichtig, in einigen Bundesländern auch genehmigungspflichtig - vor Auftragsvergabe beim Bauamt nachfragen.

Achtung: Wenn man die Glas-Loggia heizen will

Wer die Glas-Loggia mit einer Heizung versieht und damit ganzjährig auf 19 bis 22 °C bringt, macht aus dem Außenraum einen beheizten Innenraum. Damit greifen die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - mit Wärmeschutznachweis, Anrechnung auf den Primärenergiebedarf und Berechnung der Wohnfläche zu 100 Prozent. Diese Umnutzung ist eine umfassende Genehmigungs- und Planungsaufgabe und sollte mit einem Architekten abgestimmt werden. Mehr zu den energetischen Anforderungen unter Wintergarten.

Häufige Fehler bei der Loggia-Planung

  • Gefälle vergessen oder zu niedrig. Ohne 1,5 bis 2 Prozent Gefälle vom Hausanschluss zur offenen Seite staut Wasser auf der Loggia. Bei Frost entstehen Schäden im Belag und in der Abdichtung.
  • Notüberlauf nicht eingeplant. Wenn der Hauptablauf verstopft (Laub, Schmutz), drückt Wasser über die Türschwelle in den Innenraum. Der Notüberlauf an der offenen Seite verhindert das.
  • Geländer zu niedrig. 90 cm gilt nur bis 12 Meter Absturzhöhe. Über 12 Metern sind 110 cm Pflicht - wer das versäumt, hat einen genehmigungswidrigen Zustand.
  • Spaltmaße am Geländer zu groß. 12 cm sind die Obergrenze. Wer 15 cm einbaut, lädt Kinder zum Hindurchstecken des Kopfes ein - lebensgefährlich.
  • Türschwelle zu hoch. Bei barrierefreiem Bauen darf die Schwelle höchstens 2 cm hoch sein. Wer 5 cm einbaut, schließt Rollstuhlnutzer aus und schafft Stolperfallen.
  • Anschluss zur Hausfassade nicht hochgezogen. Abdichtung muss mindestens 15 cm an die Fassade hochgeführt sein, sonst läuft Wasser hinter den Putz.
  • Wohnflächenanrechnung ohne Begründung 50 Prozent angesetzt. Im Mietrecht streitanfällig. Lieber 25 Prozent ansetzen oder die 50 Prozent mit Ausstattungsmerkmalen schriftlich begründen.
  • Belag rutschig. Polierte Fliesen werden bei Nässe lebensgefährlich glatt. R10 oder R11 als Mindestrutschklasse, idealerweise mit Strukturoberfläche.

Pflegeplan für die Loggia über die Lebensdauer

Die Loggia ist deutlich pflegeärmer als der Balkon, aber nicht wartungsfrei. Realistisch sind: Bodenbelag jährlich gründlich reinigen mit Wasser und mildem Reiniger, Notüberlauf und Hauptablauf alle 3 bis 6 Monate auf Verstopfung prüfen (Laub, Pollen, Spinnenfäden), Geländer auf Korrosion und lockere Verschraubungen alle 1 bis 2 Jahre kontrollieren, Abdichtungs-Anschluss zur Hausfassade alle 5 Jahre auf Risse prüfen, Glasgeländer alle 2 bis 3 Jahre mit Fugen-Versiegelung neu abdichten, falls nötig. Wer einen Pflegeplan an die Hauspflege koppelt (zum Beispiel im Frühjahr und Herbst), spart sich nachträgliche Reparaturen mit drei- bis vierstelligen Kosten.

Loggia und Schallschutz zur Nachbarschaft

In Reihen- und Mehrfamilienhäusern sind Loggien oft direkt an die Nachbarwohnung gekoppelt. Die Schalldämmung der Trennwand zwischen zwei Loggien wird in DIN 4109 nicht mit eigenen Werten geregelt, weil es Außenraum ist - in der Praxis ist die Trennwand aber häufig dünn und akustisch durchlässig. Wer Wert auf Privatsphäre legt, plant entweder einen Wandaufbau mit zusätzlicher Dämm- und Schallschutzschicht (mindestens 18 cm Mauerwerk plus 4 cm Dämmung) oder eine zusätzliche Pflanzbeet-Trennung mit hohen Sträuchern. Akustische Schwachstellen sind oft die Brüstungsanschlüsse - hier kann ein Tropfgeräusch beim Nachbarn die ganze Loggia stören.

Möblierung und Nutzung

Eine 8 m² Loggia bietet Platz für eine Sitzgruppe mit zwei Sesseln plus kleinem Tisch oder für eine Bank mit Tisch für vier Personen. Wer sie als Outdoor-Esszimmer nutzen will, plant einen Tisch von rund 1,40 m mal 0,80 m mit vier Stühlen ein. Bei breiteren Loggien ab 12 m² ist eine Liege oder Hängematte sinnvoll. Outdoor-Möbel mit witterungsfesten Materialien (Aluminium, HPL, Polyrattan) halten 10 bis 15 Jahre, Holzmöbel brauchen jährliche Pflege oder einen geschützten Lagerort über den Winter. Pflanzen verstärken das Raumgefühl - hohe Kübel mit immergrünen Sträuchern oder Bambus an den seitlichen Wänden, hängende Ampeln am vorderen Geländer.

FAQ - Loggia 2026

Was ist eine Loggia?
Eine Loggia ist ein eingerückter, an drei Seiten von Wänden umschlossener und nach oben überdachter Außenraum als Teil des Hauptgebäudes. Anders als ein Balkon ragt sie nicht aus der Fassade hervor, sondern liegt zurückgesetzt im Baukörper. Bauphysikalisch entstehen dadurch keine Wärmebrücken durch auskragende Bauteile, weil keine Bauteile aus der gedämmten Hülle herausragen. Die Loggia ist die wettergeschütztere Variante des privaten Außenraums in mehrgeschossigen Wohnbauten.
Wie wird die Loggia bei der Wohnfläche angerechnet?
Nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) werden Loggien mit 25 Prozent ihrer Grundfläche zur Wohnfläche gerechnet, in begründeten Fällen können bis zu 50 Prozent angesetzt werden. Begründungen für höhere Anrechnung: hohe Witterungsgüte (überdacht und seitlich umschlossen), gehobene Ausstattung (rutschfester Bodenbelag, Festverglasung, hochwertige Möblierung), guter Witterungsschutz und ganzjährige Nutzbarkeit. Im Mietrecht muss die Anrechnung im Vertrag oder Exposé klar ausgewiesen sein.
Was ist der Unterschied zwischen Loggia und Balkon?
Ein Balkon ragt aus der Fassade hervor, ist nur an der Hausseite angebunden und nach oben offen oder von einem darüberliegenden Bauteil überdeckt. Eine Loggia ist eingerückt, an drei Seiten geschlossen und immer überdacht. Wirtschaftlich relevant: der Balkon hat Wärmebrücken-Probleme an der Auskragung (Iso-Korb erforderlich), die Loggia nicht. Der Balkon erweitert die Grundfläche, die Loggia reduziert sie. Der Balkon hat 360-Grad-Sicht, die Loggia nur eine Sichtachse.
Welche Geländerhöhe ist bei Loggien Pflicht?
Nach DIN 18065-1 mindestens 90 cm bei Absturzhöhen bis 12 Meter und mindestens 110 cm bei Absturzhöhen über 12 Meter. Vertikale Stäbe oder Glasscheiben mit maximalem Abstand 12 cm (klettersicher gegen Kinder). Bodenfreiheit unter dem Geländer maximal 2 cm, Spalte zwischen Geländerelementen maximal 12 cm. Brüstungsmauern aus Stein oder Beton zählen ab 90 cm Höhe als zulässige Absturzsicherung, sind aber bei kleinen Loggien optisch oft zu massiv und werden durch Glas-Geländer ersetzt.
Kann eine Loggia nachträglich verglast werden?
Ja - die Glas-Loggia mit nachträglicher Festverglasung ist eine etablierte Lösung. Vorteile: erweiterter Witterungsschutz, geringere Verschmutzung, Lärmreduktion. Wichtig: rein bauphysikalisch wird die verglaste Loggia oft nicht zum beheizten Innenraum, sondern bleibt als Pufferzone geplant. Wer sie zum Wohnraum machen will (Heizung, Wohnflächenanrechnung 100 Prozent), löst eine GEG-Pflicht aus mit Wärmeschutznachweis und neuer Genehmigung. Kosten reine Verglasung mit Schiebeelementen 4.500 bis 12.000 Euro für eine 8 m² Loggia.
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