Effizienzhaus 55 ist 2026 ein Übergangsstandard - in der Neubau-Förderlandschaft nicht mehr relevant, in der Sanierungs-Förderung noch attraktiv, aber zeitlich befristet. Wer eine umfassende Sanierung plant, hat noch wenige Monate Zeit, vom EH 55-Tilgungszuschuss zu profitieren.
Was ist Effizienzhaus 55?
Ein Effizienzhaus 55 hat einen Primärenergiebedarf von maximal 55 Prozent eines Referenzgebäudes nach GEG. Im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard ist das nur eine moderate Verbesserung - mit der GEG-Reform 2024 wurde der Mindeststandard für Neubau ohnehin auf etwa EH 55-Niveau angehoben.
Schlüsselgrößen
- Primärenergiebedarf: max. 55 Prozent des Referenzgebäudes.
- Transmissionswärmeverlust: max. 70 Prozent des Referenzgebäudes.
- EE-Klasse: mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie für Heizung und Warmwasser.
Historie - vom Neubau-Standard zur Sanierungs-Förderung
2002 bis 2014: KfW 70
Der erste Effizienzhaus-Standard, der über die KfW gefördert wurde. Damals deutlich besser als der gesetzliche Mindeststandard. Mit fortschreitenden GEG-Verschärfungen wurde KfW 70 zum Auslaufmodell.
2014 bis 2022: KfW 55 als Neubau-Standard
Hauptförderprogramm für den Neubau. Tilgungszuschüsse, Zinsverbilligung, breite Förderung. In dieser Zeit wurde EH 55 zum De-facto-Standard für förderwürdige Neubauten.
Januar 2022: Förderstopp Neubau
Das Bundeswirtschaftsministerium stoppte die EH 55-Neubau-Förderung kurzfristig wegen Mittelausschöpfung und Reform der BEG. Tausende Bauherren mit fertig geplanten Vorhaben waren betroffen. Politische Auseinandersetzungen folgten.
2023: Einführung KfW 297/298 für Neubau (mind. EH 40)
Die Neubau-Förderung wurde auf höheren Standard verschoben - mindestens EH 40 statt EH 55. Damit endete die EH 55-Förderung im Neubau definitiv.
2024 bis 2026: EH 55 nur noch in Sanierung
KfW 261 fördert EH 55 weiterhin in der Sanierung - bis zum 30. Juni 2026. Diese Befristung wurde 2024 angekündigt, um Bauherren Planungssicherheit zu geben.
EH 55 Sanierungsförderung 2026
KfW 261 für EH 55 Sanierung
- Max. Darlehen: 120.000 Euro pro Wohneinheit
- Effektivzins: 0,75 bis 2,5 Prozent (April 2026)
- Basis-Tilgungszuschuss: 10 Prozent
- Mit EE-Klasse: 15 Prozent (mind. 65 % erneuerbare Energie)
- WPB-Bonus: +10 Prozent für sanierungsbedürftige Gebäude
Maximale Förderhöhe
EH 55 EE-Klasse plus WPB-Bonus: 25 Prozent Tilgungszuschuss. Bei 120.000 Euro Darlehen sind das 30.000 Euro direkter Cash-Vorteil - plus die Zinsverbilligung von 1,5 bis 2,5 Prozent gegenüber Marktbauzinsen.
Befristung 30.06.2026 - was Bauherren jetzt tun sollten
Die EH 55-Sanierungsförderung läuft am 30. Juni 2026 aus. Wer den Tilgungszuschuss noch nutzen will, muss den Antrag rechtzeitig vor diesem Stichtag stellen.
Zeitplan rückwärts gerechnet
- 30.06.2026: letzter möglicher Antragstermin.
- 15.05.2026: letzte Möglichkeit für Bestätigung zum Antrag (BzA) durch Energieberater.
- 15.04.2026: letzter Termin zur Beauftragung des Energieberaters.
- 30.03.2026: grober Sanierungsplan sollte stehen.
Was nach dem 30.06.2026 passiert
Nach dem Stichtag wird EH 55 in der Sanierung voraussichtlich nicht mehr gefördert. Bauherren, die später beginnen, müssen entweder:
- Auf EH 40-Sanierung wechseln (deutlich höhere Anforderungen und Kosten),
- Oder einzelne Maßnahmen über BAFA-EM-Programme fördern lassen,
- Oder ohne Förderung sanieren.
Bei umfassender Sanierung ist der Vorteil von KfW 261 EH 55 oft 25.000 bis 35.000 Euro - die Frist sollte daher ernst genommen werden.
Technische Anforderungen für EH 55 Sanierung
Wärmedämmung der Gebäudehülle
- Außenwand: U-Wert max. 0,28 W/m²K (entspricht 14-18 cm Dämmstärke)
- Dach: U-Wert max. 0,20 W/m²K (entspricht 18-22 cm)
- Bodenplatte/Kellerdecke: U-Wert max. 0,35 W/m²K
- Fenster: U-Wert max. 1,3 W/m²K (Zweifachverglasung möglich, oft Dreifach besser)
Heizung mit erneuerbaren Energien (für EE-Klasse)
Mindestens 65 Prozent der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen. Standardlösung: Wärmepumpe als Hauptheizung. Auch Pelletheizung, Solarthermie als Hauptheizung oder Fernwärme aus erneuerbaren Quellen möglich.
Lüftungsanlage (optional)
Bei EH 55 ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung empfehlenswert, aber nicht zwingend. Wenn das Gebäude nach Sanierung sehr dicht ist, ist sie aus hygienischen Gründen oft sinnvoll.
Mehrkosten bei EH 55 Sanierung
Im Vergleich zur einfachen Heizungserneuerung oder isolierten Einzelmaßnahmen entstehen bei EH 55 Sanierung deutliche Mehrkosten - die durch die Förderung kompensiert werden.
Typische Mehrkosten gegenüber Status quo
- Komplette Außenwanddämmung (WDVS): 25.000 - 60.000 Euro
- Dachdämmung: 8.000 - 20.000 Euro
- Fenstertausch (Dreifachverglasung): 15.000 - 30.000 Euro
- Heizungstausch auf Wärmepumpe: 25.000 - 40.000 Euro
- Optional: Lüftungsanlage 8.000 - 15.000 Euro
- Optional: PV-Anlage plus Speicher 15.000 - 25.000 Euro
Summe Mehrkosten typisch: 80.000 bis 150.000 Euro für eine Komplettsanierung eines durchschnittlichen Bestandsgebäudes (1970er-1990er Jahre).
Beispielrechnung: Sanierung 1990er-Haus
Annahmen
- Einfamilienhaus von 1990, 140 m² Wohnfläche, Gas-Heizung.
- Energieausweis-Klasse E (qualifiziert nicht für WPB-Bonus).
- Sanierung auf EH 55 mit Wärmepumpe (EE-Klasse).
- Sanierungskosten: 100.000 Euro.
Förderzusage
- KfW 261 Darlehen: 100.000 Euro zu 1,55 Prozent Effektivzins (10 J. Bindung).
- Tilgungszuschuss: EH 55 mit EE-Klasse 15 Prozent.
- Tilgungszuschuss-Cash: 15.000 Euro.
Wirtschaftlicher Vergleich
Ohne KfW: 100.000 Euro Bankkredit zu 4 Prozent über 10 Jahre = rund 36.000 Euro Zinsen. Mit KfW 261: 100.000 Euro KfW-Darlehen zu 1,55 Prozent + 15.000 Euro Tilgungszuschuss = effektive Restschuld 85.000 Euro plus 12.000 Euro Zinsen über 10 Jahre. Ersparnis: rund 39.000 Euro über 10 Jahre.
Vergleich: EH 55 vs. EH 40 Sanierung
Bei umfassender Sanierung steht oft die Frage: EH 55 oder gleich EH 40? Vergleich für eine 100.000-Euro-Basis-Sanierung:
| Aspekt | EH 55 Sanierung | EH 40 Sanierung |
|---|---|---|
| Maximaler Darlehensbetrag | 120.000 € | 150.000 € |
| Basis-Tilgungszuschuss | 10-15 % | 15-20 % |
| Mit WPB-Bonus | 20-25 % | 25-30 % |
| Mehrkosten gegenüber Standard-Sanierung | 30-40 T€ | 60-100 T€ |
| Heizkosteneinsparung pro Jahr | 1.000-1.500 € | 1.500-2.000 € |
| Förderung läuft bis | 30.06.2026 | unbefristet |
Wann EH 55 die bessere Wahl ist
Bei moderaten Sanierungen, die das Bestandsgebäude nicht vollständig auf Neubau-Niveau heben können oder sollen. Wer EH 40 nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichen kann, ist mit EH 55 besser beraten - solange die Frist 30.06.2026 eingehalten wird.
Wann EH 40 die bessere Wahl ist
Bei sehr umfangreichen Sanierungen mit ohnehin hohen Mehrkosten. Hier rechnet sich der höhere Tilgungszuschuss von EH 40 (15-20 Prozent) im Vergleich zu EH 55 (10-15 Prozent) - bei 10.000 Euro mehr Förderung kann sich der zusätzliche Aufwand für EH 40 amortisieren.
Häufige Fehler bei EH 55 Sanierung
- Antrag zu spät stellen. Frist 30.06.2026 ist hart. Nach diesem Stichtag keine EH 55-Förderung mehr in der Sanierung.
- EE-Klasse vergessen. Nur mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie gibt es 15 Prozent Tilgungszuschuss statt 10 Prozent. Wärmepumpe oder Pelletheizung Pflicht.
- WPB-Bonus nicht prüfen. Wenn der aktuelle Energieausweis Klasse F, G oder H zeigt, gibt es 10 Prozent zusätzlichen Tilgungszuschuss. Aktuellen Energieausweis erstellen lassen, falls nicht vorhanden.
- BnD-Frist verstreichen lassen. Innerhalb 6 Monaten nach Fertigstellung einreichen, sonst kein Tilgungszuschuss.
- Mit Sanierung beginnen, bevor der Antrag gestellt ist. Auch der Materialeinkauf gilt als Maßnahmenbeginn. Vorher abwarten.
- Schnellschuss-Entscheidung gegen EH 40. Wenn sowieso umfassend saniert wird, kann der Zusatzaufwand für EH 40 wirtschaftlich sinnvoller sein als EH 55.
- Energieausweis nicht aktualisieren. Für den WPB-Bonus muss der aktuelle Energieausweis Klasse F, G oder H zeigen. Wer einen veralteten Energieausweis hat oder gar keinen, sollte vor Antragstellung einen aktuellen erstellen lassen.
- Förderzeitraum für Anschlussfinanzierung verschenken. KfW 261-Darlehen können unter Umständen auch einen Teil der späteren Anschlussfinanzierung abdecken. Bei Vertragsabschluss explizit nach Forward-Optionen fragen.
- BAFA-EM und KfW 261 für dieselben Maßnahmen beantragen. Ist nicht erlaubt - eine doppelte Förderung kann zur Rückforderung beider Förderungen führen.
Welche Bestandshäuser sich für EH 55 eignen
Nicht jedes Bestandshaus ist gleich gut für die EH 55-Sanierung geeignet. Die Auswahl beeinflusst Aufwand und Wirtschaftlichkeit erheblich.
Häuser aus den 1960er und 1970er Jahren
Klassische "Energieschleudern" mit ungedämmten Wänden, alten Fenstern und veralteter Heiztechnik. Hohes Sanierungspotenzial - oft mit WPB-Bonus förderfähig. EH 55 erreichbar mit Standard-Sanierungspaket. Mehrkosten typisch 80.000 bis 130.000 Euro, aber maximaler Tilgungszuschuss von 25 Prozent macht das wirtschaftlich attraktiv.
Häuser aus den 1980er Jahren
Bereits mit Mindestdämmung gebaut, aber nach heutigen Standards unzureichend. EH 55 erreichbar mit moderater Zusatzdämmung und Heizungstausch. Mehrkosten 60.000 bis 100.000 Euro. WPB-Bonus oft nicht erreichbar, weil Energieausweis-Klasse meist E oder D ist.
Häuser aus den 1990er und 2000er Jahren
Bereits relativ gut gedämmt, oft mit modernisierter Heizung. Sprung auf EH 55 ist hier schwieriger und wirtschaftlich oft fragwürdig. Bei Standard-EH 55-Aufwand (50.000 bis 80.000 Euro) vs. Tilgungszuschuss von 12.000 bis 18.000 Euro reicht die Wirtschaftlichkeit oft nicht. EH 70 oder einzelne BAFA-EM-Maßnahmen sind hier oft sinnvoller.
EH 55 Sanierung als Vermieter - was zu beachten ist
Vermieter haben besondere Spielregeln. Die EH 55-Sanierung kann unter bestimmten Bedingungen als Modernisierung umgelegt werden.
Modernisierungsumlage
Nach § 559 BGB können Vermieter 8 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen - aber maximal 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat in 6 Jahren (bei Mieten unter 7 Euro/m²) oder 2 Euro/m²/Monat (bei höheren Mieten). Wichtig: Förderbeträge (KfW-Tilgungszuschuss, BAFA-Zuschuss) müssen von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden.
Mieterschutz bei Mietwohnungen
Mieter müssen 3 Monate vor Sanierungsbeginn schriftlich informiert werden. Bei umfangreicher Sanierung mit Bewohnungseinschränkung kann der Mieter Mietminderung verlangen oder bei unzumutbarer Härte das Mietverhältnis kündigen. Vor Sanierungsstart Rechtsberatung einholen.
Wirtschaftlichkeit der Vermieter-Sanierung
Bei Mietwohnungen ist die EH 55-Sanierung oft wirtschaftlich attraktiv: niedrigere Heizkosten erhöhen die Vermietbarkeit, höhere Energieeffizienz schützt vor sinkenden Mieten in CO2-restriktiven Regulierungen. Plus die Modernisierungsumlage. Vor allem bei Mehrfamilienhäusern lohnt sich die Investition.
Drei Sanierungs-Strategien für 2026
Strategie 1: Schnellsanierung vor 30.06.2026
Wer ohnehin sanieren will und bereits in der Planung ist: zügig durchziehen, vor Mitte 2026 Antrag stellen. Vorteil: niedrigere Anforderungen als EH 40, hoher Tilgungszuschuss noch verfügbar. Nachteil: Zeitdruck, mögliche Qualitätsprobleme bei überstürzter Planung. Realistisch nur bei klar strukturierten Vorhaben.
Strategie 2: Auf EH 40 wechseln
Wer in den nächsten 1-2 Jahren ohnehin nicht beginnen kann: lieber gleich auf EH 40 planen. Mehrkosten 30.000 bis 40.000 Euro, aber unbefristete Förderung mit höherem Tilgungszuschuss. Bei größeren Sanierungsvorhaben langfristig oft die wirtschaftlichere Variante.
Strategie 3: Etappenweise mit BAFA-EM
Wer keine Komplettsanierung leisten kann oder will: einzelne Maßnahmen über BAFA-EM-Zuschüsse fördern lassen. Heizungstausch zu 30-70 Prozent gefördert, Fenstertausch und Dämmung zu 15-20 Prozent. Aufwand pro Einzelmaßnahme geringer, aber kein Gesamtkonzept. Für moderate Sanierungen oft die pragmatische Lösung.
EH 55 für Häuser unter Denkmalschutz
Bei Baudenkmälern oder erhaltenswerten historischen Bauten ist die Standard-EH 55-Sanierung oft technisch oder rechtlich nicht möglich. Hier greift die "Effizienzhaus Denkmal"-Variante.
EH Denkmal - die spezielle Variante
- Anforderungen: an Denkmalschutz-Bedingungen angepasst, niedriger als EH 55.
- Tilgungszuschuss: 5 Prozent.
- Häufige Maßnahmen: Innendämmung statt Außendämmung, denkmalgerechte Fenster mit Innenrahmen, alternative Heizungslösungen.
- Spezialberater nötig: Energieberater mit Denkmalschutz-Erfahrung.
Sanierungs-Bauablauf bei EH 55
Eine EH 55-Sanierung dauert typisch 4 bis 8 Monate je nach Umfang. Der typische Ablauf:
Phase 1 (Monat 1-2): Vorbereitung und Außenarbeiten
Gerüst aufbauen, Außenwanddämmung anbringen, Fenster austauschen. Wenn möglich, in den Sommermonaten - witterungsabhängig.
Phase 2 (Monat 2-4): Heizung und Lüftung
Heizungsanlage tauschen (Wärmepumpe), ggf. Lüftungsanlage installieren. Während dieser Phase ist das Haus oft mit alternativen Wärmequellen (Heizstrahler, Pelletofen) beheizt - im Winter problematisch, im Sommer einfacher.
Phase 3 (Monat 3-6): Innenausbau und Anschlüsse
Innenputz, Innendämmung (falls nötig), Anpassung der Heizkörper an niedrigere Vorlauftemperaturen für die Wärmepumpe, hydraulischer Abgleich, ggf. PV-Installation auf dem Dach.
Phase 4 (Monat 6-8): Abschluss und Messung
Blower-Door-Test (falls vorgeschrieben), Inbetriebnahme der Anlagen, Funktionsprüfung. BnD durch Energieberater. Bei Mehrfamilienhäusern Mietminderung-Anspruch der Mieter berücksichtigen.
Alternativen nach 30.06.2026
Wer die EH 55-Frist verpasst, hat noch Alternativen:
Alternative 1: EH 40 Sanierung
Höhere Anforderungen, aber unbefristete Förderung. Mit Tilgungszuschuss bis 40 Prozent (mit allen Boni) wirtschaftlich oft attraktiver als EH 55, wenn sowieso umfassend saniert wird.
Alternative 2: BAFA-EM Einzelmaßnahmen
Heizungstausch, Dämmung, Fenstertausch als Einzelmaßnahmen über BAFA-Zuschüsse. Bis zu 70 Prozent Zuschuss für Wärmepumpen, 15-20 Prozent für Dämmung. Für moderatere Sanierungen oft die bessere Wahl als KfW 261.
Alternative 3: Steuerliche Förderung nach § 35c EStG
Selbstnutzer können energetische Sanierungsmaßnahmen über drei Jahre verteilt steuerlich geltend machen: 7+7+6 Prozent der Kosten, max. 40.000 Euro pro Wohneinheit. Nicht parallel zu KfW-Förderung möglich, aber alternative Option.
Alternative 4: Bundesländer-Programme
Viele Bundesländer haben ergänzende Sanierungsförderprogramme - oft kombinierbar mit BAFA-EM. Bei Bayern (BayernLabo), NRW (NRW.Bank) und Baden-Württemberg (L-Bank) sind die Konditionen besonders attraktiv. Detail-Artikel: Bayern, NRW, Baden-Württemberg.
Alternative 5: Volltilger-Hypothek mit Sanierungs-Tilgung
Wer ohnehin eine neue Baufinanzierung abschließt (z.B. bei Erwerb), kann die Sanierungskosten direkt in das Darlehen einbeziehen. Bei guten Konditionen rund 4 Prozent Effektivzins - immer noch deutlich günstiger als ungefördertes Konsumdarlehen, aber teurer als KfW-Sanierungsförderung.
Wie geht es nach dem 30.06.2026 weiter?
Die KfW-Förderlandschaft wird sich nach Mitte 2026 weiter verändern. Aktuell zeichnen sich folgende Trends ab:
EH 55 in der Sanierung wird ersatzlos eingestellt
Nach aktuellen Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums läuft die EH 55-Sanierungsförderung tatsächlich am 30.06.2026 aus. Eine Verlängerung oder Nachfolgeprogramm ist nicht angekündigt.
EH 40-Sanierungsförderung bleibt unbefristet
Die KfW 261-Förderung für EH 40-Sanierung bleibt nach aktuellem Stand unbefristet. Die Tilgungszuschüsse von 15-30 Prozent (mit Boni bis 40 Prozent) machen diese Variante zur attraktiven Hauptförderung für umfassende Sanierungen.
BAFA-EM-Programme werden voraussichtlich gestärkt
Die Heizungs-Einzelmaßnahmenförderung über BAFA wird politisch als zentrales Instrument der Wärmewende gesehen. Erhöhte Mittel und ggf. weitere Fördersätze sind möglich. Wer keine umfassende Sanierung leisten kann, sollte BAFA-EM verstärkt nutzen.
Mögliche neue Programme nach 2026
Im aktuellen Koalitionsvertrag ist eine Stärkung der Sanierungsförderung allgemein angekündigt. Konkrete neue Programme für mittlere Effizienzstandards (z.B. EH 70 oder EH 85) sind nicht ausgeschlossen, aber auch nicht bestätigt.
Empfehlung für vorausschauende Bauherren
Wer 2027 oder später sanieren will, sollte aktuell nicht auf neue EH 55-Programme hoffen. Stattdessen entweder auf EH 40-Niveau planen (sicher förderfähig) oder auf BAFA-EM-Einzelmaßnahmen setzen. Die Förderlandschaft ändert sich aber regelmäßig - mit dem Energieberater im Gespräch bleiben.
Politische Risiken
Bei einem Regierungswechsel können Förderprogramme kurzfristig geändert werden. Im Januar 2022 wurde die EH 55-Neubau-Förderung über Nacht gestoppt, was Tausende Bauherren in eine schwierige Situation brachte. Wer plant, sollte daher zügig handeln und keine Wetten auf zukünftige bessere Förderbedingungen abschließen - bei der aktuellen politischen Lage ist Stabilität nicht garantiert.
EH 55 und andere Förderungen koppeln
EH 55-Sanierungsförderung (KfW 261) lässt sich mit weiteren Programmen kombinieren:
- iSFP-Bonus: 5 Prozent zusätzliche Förderung bei späteren BAFA-EM-Maßnahmen, wenn diese im individuellen Sanierungsfahrplan enthalten sind.
- Bundesländer-Programme: oft kombinierbar, mit zusätzlichen Zuschüssen oder Darlehen.
- Kommunale Förderprogramme: in vielen Städten und Gemeinden.
- Steuerermäßigung § 35c EStG: NICHT kombinierbar mit KfW 261 für dieselben Maßnahmen.
FAQ - Effizienzhaus 55 Förderung 2026
Wird Effizienzhaus 55 noch gefördert?
Warum wurde EH 55 als Neubau-Standard gestrichen?
Was ist der Unterschied zwischen EH 55 und EH 40?
Welche Tilgungszuschüsse gibt es bei EH 55 Sanierung?
Sollte ich noch vor 30.06.2026 mit der Sanierung beginnen?
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