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Glossar

Garage

Stand: 30. April 2026

Was bedeutet Garage beim Hausbau?

Garagen sind in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig, wenn sie bestimmte Größengrenzen überschreiten. Privilegierte Garagen (verfahrensfrei) dürfen bis zu 50 m³ umbauter Raum und bis zu 3 m Wandhöhe haben und näher an Grundstücksgrenzen rücken als normale Gebäude.

Mindestmaße einer Einzelgarage nach Garagenverordnungen: Innenmaß 5,0 × 2,7 m (Breite × Tiefe) als Minimum, komfortabel 6,0 × 3,0 m. Doppelgarage: 5,5 × 2,5 m je Stellplatz innen = Gesamtbreite min. 5,5 m.

Typen: freistehende Garage (mehr Abstand zum Haus, aber Wärmeverlust), angebaute Garage (Durchgang zum Haus möglich, aber Feuchtigkeits- und Brandschutzanforderungen beachten), integrierte Garage (im Erdgeschoss eingebaut, ideal bei knappem Grundstück).

Warum ist die Garage wichtig für Bauherren?

Eine Garage schützt das Fahrzeug besser als ein Carport, kostet aber auch deutlich mehr. Gleichzeitig ist die Garage oft als Lager-, Werkstatt- und Technikraum nutzbar. Bei der Grundstücksplanung muss die Garagenfläche auf der GRZ angerechnet werden - das begrenzt die bebaubare Grundstücksfläche.

Beispiel

Einzelgarage 6 × 3 m innen, Massivbau: Kosten ca. 15.000-25.000 EUR (inkl. Bodenplatte, Mauerwerk, Dach, Tor). Vergleich Doppelgarage 6 × 6 m: 25.000-40.000 EUR. Vergleich Carport Einzelstellplatz: 3.000-8.000 EUR. Preisunterschied Garage vs. Carport: 10.000-20.000 EUR - dafür allwettertauglicher Schutz und abschließbarer Stauraum.

Verwandte Begriffe

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Hausbau Journal Redaktion

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